Wir befinden uns seit über einem dreiviertel Jahr in einem medizinischen Menschen-Experiment nie dagewesenen Ausmaßes: auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf werden seit dem 27.12.2020 so genannte „Impfungen“ auf gentechnologischer Grundlage mit mehreren völlig unzureichend geprüften und nur bedingt zugelassenen Präparaten durchgeführt. Diese wurden auch durch offizielle Stellen im Bereich unseres Landkreises massiv beworben. Eine solche bedingte Zulassung beinhaltet naturgemäß zumindest die Pflicht zu einer besonders intensiven und umfassenden Beobachtung sowie Erfassung von möglichen Nebenwirkungen. Diesbezüglich ist im Übrigen auch das Surveillance-System des RKI auf eine äußerst gewissenhafte Zuarbeit der lokalen Verantwortlichen angewiesen. Als absolutes Minimum in dieser Beziehung sollten bestmögliche Anstrengungen erachtet werden, wenigstens Todesfälle und lebensbedrohliche Zustände im Zusammenhang mit den experimentellen Impfungen abzuklären. Dabei sind in Bezug auf Todesfälle zumindest im engeren zeitlichen Zusammenhang oder bei jüngeren bzw. weitgehend gesunden Menschen gezielte Obduktionen unbedingt erforderlich – egal wie sich das RKI hierzu gegebenenfalls äußern sollte.
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