Kollateralschäden der Corona-Maßnahmen

Für die Kreistagssitzung am am 21.05.2021 hatten wir eine Anfrage zu den Kollateralschäden der Corona-maßnahmen eingereicht. Die Antworten dokumentieren wir hier.

Zusammenfassung

  • Mehr Insolvenzen? Es liegen noch keine Zahlen vor
  • Gesunkene Gewerbesteuereinnahmen? Zahlen werden für August/September angekündigt, wenn Informationen zum kommunalen Finanzausgleich vorliegen.
  • Obdachlosigkeit: nicht in der Zuständigkeit des Kreises (Stadt und Gemeinden sind verantwortlich)
  • Mehr häusliche Gewalt? Es liegen keine Zahlen vor, das Frauenhaus berichtet keine Zunahme, der Kreisausschuss befürchtet jedoch eine erhöhte Dunkelziffer.
  • Anzahl der Suizidversuche: Es liegen keine Zahlen vor. Aufgrund gleichgebliebener Zahl von Zwangseinweisungen in die Psychatrie wird jedoch keine Zunahme vermutet.
  • Kindeswohlverletzungen: keine im Vergleich zum Vorjahr erhöhten Zahlen.

Anfrage

Anfrage Nr. 27 der Abgeordneten Annette Wassermann, WDMR

„In wie weit hat der Kreis Kenntnis über die wirtschaftlichen und psychologischen Folgen der Corona-Maßnahmen, insbesondere Veränderung der Anzahl der Insolvenzen, der Gewerbesteuereinnahmen, der Anzahl der Betreuungsqualität von Obdachlosen, des Ausmaßes und der Häufigkeit häuslicher Gewalt, psychiatrischer Erkrankungen der Frequenz versuchter auch vollendeter Suizidversuche, von Kindswohlverletzungen und wie fließen diese in die Entscheidungen zu den Maßnahmen ein?

Antwort

Antwort der Landrätin, Frau Fründt:

„Veränderung der Anzahl der Insolvenzen

Am 30. April 2021 endete für Unternehmen in Deutschland die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit müssen sie ab Mai wieder innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Antrag auf Insolvenz stellen.

Mit dem Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) war im März 2020 die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt worden, die nur deshalb in die Schieflage geraten waren, weil die beantragten Corona-Überbrückungshilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankamen. Die Bundesregierung wollte so Unternehmenspleiten in der Pandemie begrenzen, die nur durch diese Verzögerung entstanden.

Diese Ausnahmen sollten ursprünglich bis Ende September 2020 gelten, wurden dann aber mehrmals bis einschließlich April 2021 verlängert.

Seit Mai 2021 besteht wieder die volle Insolvenzantragspflicht. Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. Die Krise wird je nach Branche sehr unterschiedlich wahrgenommen, wobei die Industrie bisher über-
wiegend / vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen ist.

Dem Kreisausschuss liegen daher aktuell noch keine Zahlen vor, anhand derer eine Einschätzung zur Veränderungen bei der Anzahl der Insolvenzen abgeben werden könnte.

Veränderung der Gewerbesteuereinnahmen

Die Folgen der Corona-Pandemie auf das Gewerbesteueraufkommen im Landkreis lassen sich derzeit noch nicht vollständig beurteilen. Die Städte und Gemeinden müssen die Steueraufkommen nicht an den Landkreis melden. Der Kreisausschuss erhält daher immer erst im Juli im Rahmen der Zusammenstellung der Daten für den neuen Finanzausgleich einen Überblick zur Entwicklung des Steueraufkommens im zurückliegenden Jahr.

In 2020 haben Bund und Länder die Ausfälle bei der Gewerbesteuer ausgeglichen. Dieser Ausgleich war nur auf das Jahr 2020 beschränkt und wird in 2021 nicht mehr gezahlt. Im Zusammenhang mit der Berechnungen zum Kommunalen Finanzausgleich 2022 wird der Kreisausschuss im August oder September sicherlich in der Lage sein, die Auswirkungen zu beziffern.

Veränderung der Anzahl der Betreuungsqualität von Obdachlosen

Die Betreuung von Obdachlosen obliegt hinsichtlich der Unterbringung den Städten und Gemeinden, dem Kreisausschuss liegen daher keine eigenen Daten vor.

Veränderung des Ausmaßes und der Häufigkeit häuslicher Gewalt

Hierzu liegen dem Kreisausschuss keine Daten auf Landkreis-Ebene vor. Laut hessischer Kriminalstatistik 2020 gab es hessenweit eine Zunahme um 7,7%, diese Daten werden jedoch nicht auf Landkreis-Ebene veröffentlicht. Als Teil des Jugendamtes ist der Kreisausschuss in den Fällen häuslicher Gewalt involviert, bei denen Kinder im Haushalt leben und dieses als Meldung zur Kindeswohlgefährdung beim Kreisausschuss eingeht. Die binnendifferenzierte Erfassung bzw. Differenzierung von Meldungen nach dem Meldehintergrund „häusliche Gewalt“ ist bisher in den Bundesstatistiken nicht vorgesehen und kann daher nicht beantwortet werden.

Durch das Frauenhaus wurde dem Kreisausschuss keine Veränderung von Anmeldungen durch Corona gemeldet. Es wird jedoch eine große Dunkelziffer befürchtet, da durch Corona teilweise die Meldewege erschwert sind, weil durch Homeoffice etc. noch mehr Kontrolle im häuslichen Bereich ausgeübt werden kann.

Veränderung psychiatrischer Erkrankungen der Frequenz versuchter auch vollendeter Suizidversuche

Zahlen zu Suizidversuchen liegen dem Kreisausschuss nicht vor, da sie gegenüber dem Gesundheitsamt nicht meldepflichtig sind. Die dem Sozialpsychiatrischen Dienst von den Polizeistationen übermittelten Ingewahrsamnahmen zwecks Unterbringung nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz haben 2020 im Vergleich zu den Vorjahren nicht zugenommen. Daraus lässt sich indirekt ableiten, dass zumindest die Frequenz schwerer psychischer Erkrankungen in unserem Landkreis wahrscheinlich nicht zugenommen hat.

Veränderung von Kindswohlverletzungen:

Bezüglich möglicher Kindeswohlverletzungen sind im Jahr 2020 insgesamt 361 Meldungen zu Kindern oder Jugendlichen im Allgemeinen Sozialen Dienst eingegangen. Es sind die im Kinderschutz üblichen breiten Hintergründe und alle Altersklassen vom Säugling bis zum Jugendlichen betroffen gewesen. Meldende Stellen waren primär die Polizei, hiernach Schulen selbst oder anonyme Meldungen. Sowohl die Zahlen im Bereich der Kindeswohlgefährdungen als auch der Inobhutnahmen müssen ganzjährig und dann im Verhältnis der Vorjahre betrachtet werden. Die durchschnittliche Meldungsquote 2020 ist nach der Jahresauswertung im Bereich des Vorjahres (2019: 364 / 2020: 361 Meldungen). Vielfach ist ein Beratungs- oder Unterstützungsbedarf in der Erhebung der Kinderschutzfälle festzustellen. Es ist aktuell kein Zusammenhang zwischen der Pandemieentwicklung und den Meldungen auf Kindeswohlgefährdungen bzw. den Inobhutnahmen im Landkreis Marburg-Biedenkopf erkennbar.

Der Kreisausschuss hat vor allen seinen bislang erlassenen Allgemeinverfügungen auch die dadurch über den Infektionsschutz hinausgehenden Folgen auf die Gesellschaft abgewogen. Dies geschieht insbesondere im regelmäßig tagenden Verwaltungsstab, in dem neben Verwaltungsmitarbeitenden regelmäßig auch externe Vertreter*innen, die je nach Bedarf hinzugezogen werden, teilnehmen. Dazu zählen z. B. die Universitätsstadt Marburg, das Staatliche Schulamt Marburg und die Polizei.

Die Aufgabe des Gesundheitsschutzes wird vom Kreisausschuss allerdings als Aufgabe nach Weisung wahrgenommen. Da das Land Hessen mit dem Erlass des Eskalationskonzeptes von seinem Weisungsrecht Gebrauch gemacht hat, war der Ermessensspielraum des Kreisausschusses bei den angeordneten Allgemeinverfügungen häufig eng begrenzt.“

Antwort auf unsere Anfrage in der Kreistags-Sitzung am 21.05.2021

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