Landgericht untersagt falsche Kontaktschuld-Behauptung

Das Landgericht Frankfurt hat am 14.04.2022 eine einstweilige Verfügung gegen den Herausgeber der Oberhessischen Presse (Hitzeroth Druck + Medien GmbH & Co. KG) erlassen (AZ: 2-03 O 110/22):

„Im Wege der einstweiligen Verfügung wird es der Verfügungsbeklagten bei Meidung von Ordnungsgeld bis 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, zu behaupten, und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

„Frank Lerche, Vertreter der Liberalen und Piraten im Kreistag, kritisierte Michlers Anträge, schließlich habe dieser noch nicht einmal Schwierigkeiten damit, auf Veranstaltungen der Bewegung ,Der Dritte Weg‘ zu sprechen“.

wie dies unter https://www.op-marburg.de/Marburg/Fuer-Frieden-und-Solidaritaet-mit-der-Ukraine geschehen […] ist. Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.“

In dem Rechtsstreit ging es um die Berichterstattung der Oberhessischen Presse zur Kreistagssitzung vom 25.02.2022. In seinem Bericht hatte der OP-Redakteur Götz Schaub eine Äußerung von Frank Lerche (Liberale und Piraten) falsch zitiert und damit einen ungeheuerlichen und falschen Vorwurf unwidersprochen in den Raum gestellt.

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St. Elisabeth-Verein diskutiert lieber ohne Kritiker der Coronamaßnahmen

Teilhabe durch Ausgrenzung?
Gespräch“ – eine Diskussionsrunde zur Sozialpolitik. Der Verein gibt vor, mit der Veranstaltung u.a. „für eine Teilhabe an der Wahl als wichtiges demokratisches Grundrecht zu werben“. Von den sieben Kandidatinnen und Kandidaten hat der gemeinnützige Verein jedoch nur sechs eingeladen. „Eine entlarvende Auffassung von ‚Teilhabe‘ und demokratischen Grundrechten“ – findet der Landratskandidat der Bürgerliste Weiterdenken, Dr. Frank Michler, der als einziger nicht eingeladen wurde.

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Dr. Frank Michler: Ziele meiner Kandidatur zum Landrat

Mit meiner Kandidatur möchte ich denjenigen Menschen eine Stimme geben, die sich für eine freie Impfentscheidung und für ein nachhaltiges Ende der Coronamaßnahmen einsetzen. Konkret heißt das z.B. im Marburger Gesundheitsamt, dass im Rahmen der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ keine repressiven Schritte gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betroffenen Einrichtungen unternommen werden, die diese gegen ihren Willen zur Duldung einer Medikation mit den neuartigen gen-basierten Arzneimitteln nötigen würden.

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NEIN zu digitalen COVID-Zertifikaten!

Momentan läuft bei der EU eine öffentliche Anhörung zur geplanten Verlängerung einer Verordnung über EU-weit einheitliche digitale „COVID-Zertifikate“. Dies sind elektronische Dokumente, mit denen die Ausgrenzung und Diskriminierung von Ungeimpften erleichtert werden soll. Bis zum 08. April 2022 können Bürgerinnen und Bürger der EU Stellungnahmen einreichen und den EU-Parlamentariern ihre Meinung dazu mitteilen. Landrats-Kandidat Dr. Frank Michler hat dies getan und seine Ablehnung der digitalen COVID-Zertifikate mit dem Missbrauchspotential als Überwachungstechnologie begründet.

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„Waffen, Waffen, Waffen“ – Kriegspropaganda für den Frieden?

In der Kreistagssitzung am 01.04.2022 stand wieder ein Resolutions-Antrag mit Bezug zum Krieg in der Ukraine auf der Tagesordnung. Die Fraktion DIE LINKE hatte beantragt, der Landkreis möge der Organisation „Mayors for Peace“ beitreten, sich für die Abschaffung aller Atomwaffen sowie gegen weitere Aufrüstung aussprechen. Etwas willkürlich und ohne unmittelbaren Zusammenhang als Punkt vier angefügt wirkte die Forderung nach klimapolitischen Zielen.

iegsparteien zu einem Waffenstillstand und Russland zu einem Truppenabzug auffordern. Weiterhin solle Deutschland die Waffenlieferungen an die Ukraine stoppen und unter Wahrung militärischer Neutralität (die bei Waffenlieferungen nicht gegeben ist) sich in Friedensverhandlungen als Vermittler für einen Interessensausgleich einsetzen. In seiner Antragsbegründung zitierte Dr. Michler aus dem offenen Brief der „Vereinigung für Friedensrecht“ – IALANA Deutschland e.V. an Bundeskanzler Scholz.

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Vermeidbare Unstimmigkeiten bei Wahlen im Kreistag

In der Kreistagssitzung am 01.04.2022 in Stadtallendorf gab es erneut Unstimmigkeiten und Verzögerungen, die möglicherweise hätten vermieden werden können, wenn Einzelabgeordnete in Beratungen des Ältestenrates einbezogen würden. Für Wahlen im Kreistag ist vorgesehen, dass sie als geheime Wahl durchgeführt werden. Nur, wenn im Vorfeld z.B. durch gemeinsame Absprachen klargestellt ist, dass Wahlvorschläge von allen Kreistagsabgeordneten mitgetragen werden, kann auf eine geheime Wahl verzichtet werden.

Einzelabgeordnete in Ältestenrat einbinden

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