St. Elisabeth-Verein diskutiert lieber ohne Kritiker der Coronamaßnahmen

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Teilhabe durch Ausgrenzung?

Anlässlich der bevorstehenden Landratswahl veranstaltet der „St. Elisabeth-Verein“ am 27.04.2022 ein „Café-Gespräch“ – eine Diskussionsrunde zur Sozialpolitik. Der Verein gibt vor, mit der Veranstaltung u.a. „für eine Teilhabe an der Wahl als wichtiges demokratisches Grundrecht zu werben“ [1]. Von den sieben Kandidatinnen und Kandidaten hat der gemeinnützige Verein jedoch nur sechs eingeladen. „Eine entlarvende Auffassung von ‚Teilhabe‘ und demokratischen Grundrechten“ – findet der Landratskandidat der Bürgerliste Weiterdenken, Dr. Frank Michler, der als einziger nicht eingeladen wurde.

Soll Kritik an Coronamaßnahmen ausgeklammert werden?

Dr. Michler interpretiert die Parteilichkeit des Vereins als Versuch, die sozialen Folgen der Coronamaßnahmen aus der öffentlichen Diskussion auszublenden.

Menschen mit geringem Einkommen und in schlecht bezahlten Berufen sind besonders stark von Betriebs-Schließungen, Testpflichten für Ungeimpfte und auch von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen. Da die zum Verein gehörende St. Elisabeth gGmbH mit ihren Testzentren stark in die medizinisch unsinnige Testung symptomloser Menschen involviert ist, kann ich verstehen, dass sie Kritik an den Coronamaßnahmen in ihrer Wahlkampfveranstaltung für die sechs anderen Kandidaten nicht zu Wort kommen lassen möchte.“, kommentiert Dr. Michler die einseitige Konzeption der Veranstaltung.

Unbequeme Fragen an St. Elisabeth Verein zu Schnelltests

Im August 2021 hatte Dr. Michler schon einmal Schriftwechsel mit Verantwortlichen des St. Elisabeth Vereins [2]. Damals ging es um fragwürdige Schnelltests an symptomlosen und nicht krankheitsverdächtigen Menschen. Dafür setzten (setzen?) die Testzentren der „Altenhilfe St. Elisabeth gGmbH“ Schnelltest-Kits ein, die hergestellt wurden zur Testung „von Personen, bei denen der Verdacht von ihrem Gesundheitsdienstleister auf eine COVID-19-Infektion besteht“ (Verwendungszweck laut Packungsbeilage [2]). Dr. Michler hatte hierzu Nachfragen an den Verein gestellt und die Verantwortlichen darauf hingewiesen, dass die Testprodukte für Zwecke eingesetzt werden, die nicht von der durch den Hersteller ausgewiesenen Zweckbestimmung [3] abgedeckt sind. Es drängt sich hier der Verdacht auf, dass der Verein mit der bewussten Nicht-Einladung eines einzelnen Kandidaten unbequeme Fragen und Themen vermeiden möchte.

Verwendungszweck laut Packungsbeilage eines SARS-CoV-2 Schnelltest-Kits

Fraktionsstatus“ als spitzfindiges Ausschluss-Kriterium

In seiner Ankündigung des „Café-Gesprächs“ erwähnt der Verein nicht, dass die Veranstaltung als Diskussion zwischen den die Coronamaßnahmen befürwortenden Partei-Kandidaten unter Ausschluss des einzigen Kritikers konzipiert war. Stattdessen sagt der Verein, er habe „die Kandidat*innen der im Kreistag vertretenen Fraktionen eingeladen.“ Nun ist Dr. Michler jedoch von der im Kreistag vertretenen Wählergruppe „Bürgerliste Weiterdenken“ als Kandidat nominiert worden und sitzt für diese auch im Kreistag. Da zur Bildung einer Fraktion sich mindestens drei Abgeordnete zusammenschließen müssen, gilt er jedoch als Einzelabgeordneter. Allerdings beherrscht nicht einmal das Online-System des Kreistages diese Unterscheidung und listet Dr. Michler als „Fraktionsmitglied“ der „Bürgerliste Weiterdenken“ [4]. Zudem ist die Unterscheidung von Fraktion und Einzelabgeordneten für die Landratswahl nicht von Belang. Wahlvorschläge werden nämlich nicht von Fraktionen, sondern von Parteien, Wählergruppen oder Einzelpersonen eingereicht [5].

Dass nun also ausgerechnet die Unterscheidung zwischen Einzelabgeordneten und Fraktionen vom Verein St. Elisabeth als Kriterium zum Ausschluss des einzigen den Coronamaßnahmen kritisch gegenüberstehenden Kandidaten herangezogen wird, wirkt willkürlich und konstruiert.“ resümiert Dr. Michler.

Kann die Lokalpresse bis 7 zählen?

Bei seinem Versuch, einerseits genau einen Kandidaten auszugrenzen, gleichzeitig dies jedoch nicht offen zu kommunizieren, bedient sich der Verein der Techniken der „Lückenpresse“ [6]. Relevante Informationen werden weggelassen, so dass beim Lesen ein falscher Eindruck entsteht. Z.B. der Eindruck, es seien alle Kandidatinnen und Kandidaten eingeladen worden. Die manipulative Rhetorik des Vereins ist so effektiv, dass sie sogar bei Redakteuren der Oberhessischen Presse und des Hinterländer Anzeigers verfängt. So schreibt die OP am 25.04.2022, der St. Elisabeth-Verein hätte „alle Landratskandidaten und Landratskandidatinnen zur Podiumsdiskussion“ eingeladen [7]. Danach listet die OP aber nur sechs Geladene auf, ohne sich darüber zu wundern, dass es doch sieben Wahlvorschläge gibt. Folglich ging die OP auch nicht der Frage nach, welche Motivation der Parteinahme des bisher als gemeinnützig anerkannten Vereins zugrunde liegen könnte. Der Hinterländer Anzeiger schreibt von „den Kandidaten“ zur Landratswahl und listet dann ebenfalls nur sechs Namen auf [8]. Die Texte in OP und Hinterländer Anzeiger sind somit sachlich falsch. Das kostenlose „Sonntag-Morgenmagazin“ war etwas genauer und schrieb nicht von „alle“ oder „den“, sondern korrekt von „sechs Landratskandidaten“ [9]. Doch auch die Redakteure dieses Lokalblattes verschwiegen ihren Lesern, dass es insgesamt sieben Kandidaten gibt.

Oberhessische Presse am 25.04.2022
Hinterländer Anzeiger am 23.04.2022
Sonntag-Morgenmagazin am 24.04.2022

Journalistische Sorgfalt kann ich in keinem der Berichte erkennen. Falls sie sich noch dem Pressekodex verbunden fühlen, sollten die Oberhessische Presse und der Hinterländer Anzeiger ihre Falschmeldungen umgehend richtigstellen“, fordert Dr. Michler in Richtung der lokalen Qualitätspresse [10].

Quellen

[1] Ankündigung des „Café-Gesprächs“ auf der Website des St. Elisabeth Vereins
https://elisabeth-verein.de/data-storage/webnachrichten-detail.html?tx_news_pi1[news]=5099&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=4864d584822b8bf0aed6ec661979e0c1
https://archive.ph/Zli8T

[2] Schriftwechsel zwischen Dr. Michler und dem Verein St. Elisabeth bezüglich Schnelltests
https://weiterdenken-marburg.de/wp-content/uploads/2022/04/schriftwechsel_st_elisabeth_zu_schnelltests_august_2021.pdf

[3] Erläuterungen zu den Begriffen „Zweckbestimmung“ und „Bestimmungsgemäßer Gebrauch“ bei Medizinprodukten
https://meso.vde.com/de/zweckbestimmung-und-bestimmungsgemaesser-gebrauch/

[4] „Bürgerliste Weiterdenken“ in Ratsinfo-System des Landkreises als „Fraktion“ gelistet.
https://marburg-biedenkopf.ratsinfomanagement.net/fraktionen

[5] Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung
Relevant ist lediglich für die Nicht-Erfordernis von Unterstützerunterschriften, dass z.B. die Wählergruppe bereits in einem Parlament vertreten ist, siehe §11 (4) Hessisches Kommunalwahlgesetz zur Erfordernis von Unterstützerunterschriften. Dies ist bei der „Bürgerliste Weiterdenken“ der Fall.

[6] „Lückenpresse“ von Ulrich Teusch
https://www.westendverlag.de/buch/lueckenpresse/

[7] Meldung der OP vom 25.04.2022, S. 8

[8] Meldung des Hinterländer Anzeiger vom 23.04.2022

[9] Meldung im „Sonntag-Morgenmagazin“ vom 24.04.2022, Seite 2
https://www.sonntag-morgenmagazin.eu/epaper/epa2873,87029,,2

[10] WDR 20.11.2019: Glaubwürdigkeit deutscher Medien leicht gesunken – gute Werte für Tageszeitungen und öffentlich-rechtlichen Rundfunk
„Die Studie zeigt, wie wichtig der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Qualitätspresse weiterhin als stabile Säulen unserer Gesellschaft sind“, ordnet WDR-Programmdirektor Jörg Schönenborn die Ergebnisse ein.
https://presse.wdr.de/plounge/wdr/programm/2019/11/20191120_glaubwuerdigkeitsstudie.html

Titelbild: Landratskandidat Dr. Frank Michler liest Matthias Burchardts Geleitwort zum Buch „Der Kult“ von Gunnar Kaiser. In Burchardts Text geht es u.a. um den Vertrauensverlust in die Medien andere Instanzen des Gemeinwesens.
https://www.youtube.com/watch?v=tNaQ5LEPGoo&lc=Ugz179zUG245yFfND9V4AaABAg
(Foto: Jan Kissik)


Update 27.04.2022: OP veröffentlicht Richtigstellung

Die OP hat in ihrer Ausgabe vom 27.04.2022 ihre Falschmeldung vom 25.04.2022 korrigiert. Leider fehlt ihr jedoch der journalistische Anspruch, die Entscheidung des St. Elisabeth-Vereins kritisch zu hinterfragen, genau einen der sieben Kandidatinnen und Kandidaten auszugrenzen. Die OP gibt einfach das durchschaubar willkürliche Ausschluss-Kriterium des fehlenden Fraktionsstatus weiter. Aber immerhin hat sie ihren Fehler eingestanden und die Fakten richtiggestellt.

Ein Kommentar

  1. Es scheint bisher niemandem aufgefallen zu sein, dass die Landratskandidatin der Freien Wähler (FW) sich ebenfalls nicht auf eine Fraktion, ja nicht einmal einen einzigen Abgeordneten im Kreistag stützen kann. Sämtliche Abgeordneten der Freien Wähler haben laut Meldung der OP vom 7.4.2022 (https://www.op-marburg.de/Landkreis/Hinterland/Kreistagsabgeordnete-sind-aus-der-Partei-Freie-Waehlergemeinschaft-FWG-ausgetreten-und-haben-die-Unabhaengige-Waehlergemeinschaft-UWG-gegruendet) seit dem 1.3.2022 die Wählergemeinschaft aus Protest gegen Pöstchengeschacher bei den (Un-)Freien Wählern die Gruppe verlassen und eine eigene Wählergemeinschaft, UWG, gegründet.
    WDMR hat dagegen einen Kreistagssitz, den sie aus dem Stand heraus direkt nach ihrer Gründung erobert hat, und den sie seitdem genau dafür einsetzt, was sie ihren Wählern versprochen hat: Dem Kampf für Bürgerrechte, Vernunft und Transparenz im Rahmen demokratischer Leitlinien.

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