Doppelmoral der SPD beim Thema Pressefreiheit

Sebastian Sack (SPD), Werner Hesse (SPD) und Thomas Riedel (FDP) wollten im Kreistag einen Kameramann mit rechtlichen Drohungen einschüchtern

Im Europaparlament setzt sich der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken für die Pressefreiheit ein und kritisiert strategische Klagen gegen Journalisten, sogenannte „Strategic Lawsuits against Public Participation“ – SLAPPs. Seine SPD-Parteikollegen in Marburg nutzen hingegen rechtliche Drohungen, um Journalisten einzuschüchtern.

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Kreistag beschließt künftiges Filmverbot

Weitere Rechtsunsicherheiten vorprogrammiert

Der Kreistag Marburg-Biedenkopf hat auf Vorschlag seines Vorsitzenden Detlef Ruffert (SPD) in seiner Sitzung am 20.05.2022 beschlossen, dass künftig eine filmische Berichterstattung durch die Medien verboten sein soll. Den entsprechenden §4a Abs. 1 hat die Kreistagsmehrheit mit ihrem Beschluss aus der Satzung „vorübergehend“ gestrichen. Nach der Begründung von Detlef Ruffert sind damit „ausschließlich Film- und Tonaufnahmen durch die Verwaltung zulässig“. Gleichzeitig behauptet Ruffert, da immer noch schriftlich berichtet werden könne, sei dies keine Einschränkung der Pressefreiheit. Dem widersprach Dr. Frank Michler in der Sitzung vehement: „Natürlich ist es eine Einschränkung der Pressefreiheit, wenn Filmberichterstattung einer öffentlichen Sitzung verboten wird! Es ist erschütternd, wie wenig meine Kolleginnen und Kollegen im Kreistag von Artikel 5 des Grundgesetzes verstanden haben. Dieser schützt gerade auch die Wahl der Art der Informationsbeschaffung und die Wahl der Darstellungsform. Filmaufnahmen zu verbieten ist daher ein ganz klarer Eingriff!“

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Kreistag am 20.05.2022: Filmverbote, Stellungnahmen und Protestkundgebung

Für die Kreistagssitzung vom 20.05.2022 hat der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD) erneut satzungsgemäß angezeigte Film- und Tonaufnahmen verboten. Dr. Frank Michler, Kreistagsabgeordneter der Bürgerliste Weiterdenken, hält dies für einen Verstoß gegen die Hauptsatzung des Landkreises sowie gegen das Grundgesetz. Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gießen will er dies nun überprüfen lassen [1]. Ein Beschluss wird für Donnerstag Nachmittag erwartet.

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Arroganz der Macht, der Hund und die Hausaufgaben


Um die Diskussionen über den geplanten Eingriff in die Pressefreiheit auf eine sachlich fundierte Basis zu stellen, hat Dr. Michler eine Reihe von Presseverbänden, Medien, Journalisten und Rechtsanwälten angeschrieben und um Stellungnahmen gebeten.

Marian Zachow, der erste Kreisbeigeordnete, hat nun mitgeteilt, dass seine Verwaltung nicht dazu in der Lage sei, eingehende Stellungnahmen in das Online-System des Kreistages einzupflegen. In einer Email an Dr. Michler schrieb er, sie könnten dies „seitens des Teams Kreisorgane der Verwaltung nicht leisten“ und es gehöre nicht zu den Aufgaben der Verwaltung, Stellungnahmen zu Tagesordnungspunkten des Kreistages den Abgeordneten zugänglich zu machen.

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