Maskenball: Filmbericht der Kreistagsdebatte zum Hygienekonzept

Mehrfach schon wollten wir für Transparenz im Kreistag sorgen und einen Filmbericht über die dortigen Debatten erstellen. Mehrfach ist uns dies in rechtswidriger Weise vom Kreistagsvorsitzenden Detlef Ruffert verboten worden – so z.B. bei der Kreistagssitzung im Dezember 2021. Dem satzungs- und grundrechtswidrigen Vorgehen des Kreistagsvorsitzenden konnte erst das Verwaltungsgericht Gießen Einhalt gebieten, welches ihm in einem Beschluss vom 19.05.2022 untersagte, die Filmaufnahmen zu verbieten. Als erste filmische Dokumentation aus dem Kreistag haben wir nun ein Video der Debatte über das Hygienekonzept veröffentlicht.

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Kreistag beschließt künftiges Filmverbot

Weitere Rechtsunsicherheiten vorprogrammiert

Der Kreistag Marburg-Biedenkopf hat auf Vorschlag seines Vorsitzenden Detlef Ruffert (SPD) in seiner Sitzung am 20.05.2022 beschlossen, dass künftig eine filmische Berichterstattung durch die Medien verboten sein soll. Den entsprechenden §4a Abs. 1 hat die Kreistagsmehrheit mit ihrem Beschluss aus der Satzung „vorübergehend“ gestrichen. Nach der Begründung von Detlef Ruffert sind damit „ausschließlich Film- und Tonaufnahmen durch die Verwaltung zulässig“. Gleichzeitig behauptet Ruffert, da immer noch schriftlich berichtet werden könne, sei dies keine Einschränkung der Pressefreiheit. Dem widersprach Dr. Frank Michler in der Sitzung vehement: „Natürlich ist es eine Einschränkung der Pressefreiheit, wenn Filmberichterstattung einer öffentlichen Sitzung verboten wird! Es ist erschütternd, wie wenig meine Kolleginnen und Kollegen im Kreistag von Artikel 5 des Grundgesetzes verstanden haben. Dieser schützt gerade auch die Wahl der Art der Informationsbeschaffung und die Wahl der Darstellungsform. Filmaufnahmen zu verbieten ist daher ein ganz klarer Eingriff!“

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Letzte Gelegenheit für Transparenz im Kreistag!

Künftig Einschränkung oppositioneller Medien per Mehrheitsbeschluss?

Wenn unter einem autokratischen Regime die Machthaber oppositionelle Medien einschränken, so zeigt die ‚westliche Wertegemeinschaft‘ schnell mit dem Finger auf solch antidemokratische Beschneidung der Pressefreiheit. „Bei diesem Thema sollten wir zunächst vor der eigenen Türe kehren“, meint Dr. Frank Michler. Er spielt damit an auf den seit Monaten schwelenden Konflikt im Kreistag über Filmberichterstattung aus den Sitzungen. Obwohl dies in der Satzung explizit erlaubt ist, hatte der Kreistag mehrfach ordnungsgemäß angezeigte Film- und Tonaufnahmen verboten.

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Landgericht untersagt falsche Kontaktschuld-Behauptung

Das Landgericht Frankfurt hat am 14.04.2022 eine einstweilige Verfügung gegen den Herausgeber der Oberhessischen Presse (Hitzeroth Druck + Medien GmbH & Co. KG) erlassen (AZ: 2-03 O 110/22):

„Im Wege der einstweiligen Verfügung wird es der Verfügungsbeklagten bei Meidung von Ordnungsgeld bis 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, zu behaupten, und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

„Frank Lerche, Vertreter der Liberalen und Piraten im Kreistag, kritisierte Michlers Anträge, schließlich habe dieser noch nicht einmal Schwierigkeiten damit, auf Veranstaltungen der Bewegung ,Der Dritte Weg‘ zu sprechen“.

wie dies unter https://www.op-marburg.de/Marburg/Fuer-Frieden-und-Solidaritaet-mit-der-Ukraine geschehen […] ist. Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.“

In dem Rechtsstreit ging es um die Berichterstattung der Oberhessischen Presse zur Kreistagssitzung vom 25.02.2022. In seinem Bericht hatte der OP-Redakteur Götz Schaub eine Äußerung von Frank Lerche (Liberale und Piraten) falsch zitiert und damit einen ungeheuerlichen und falschen Vorwurf unwidersprochen in den Raum gestellt.

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St. Elisabeth-Verein diskutiert lieber ohne Kritiker der Coronamaßnahmen

Teilhabe durch Ausgrenzung?
Gespräch“ – eine Diskussionsrunde zur Sozialpolitik. Der Verein gibt vor, mit der Veranstaltung u.a. „für eine Teilhabe an der Wahl als wichtiges demokratisches Grundrecht zu werben“. Von den sieben Kandidatinnen und Kandidaten hat der gemeinnützige Verein jedoch nur sechs eingeladen. „Eine entlarvende Auffassung von ‚Teilhabe‘ und demokratischen Grundrechten“ – findet der Landratskandidat der Bürgerliste Weiterdenken, Dr. Frank Michler, der als einziger nicht eingeladen wurde.

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Vermeidbare Unstimmigkeiten bei Wahlen im Kreistag

In der Kreistagssitzung am 01.04.2022 in Stadtallendorf gab es erneut Unstimmigkeiten und Verzögerungen, die möglicherweise hätten vermieden werden können, wenn Einzelabgeordnete in Beratungen des Ältestenrates einbezogen würden. Für Wahlen im Kreistag ist vorgesehen, dass sie als geheime Wahl durchgeführt werden. Nur, wenn im Vorfeld z.B. durch gemeinsame Absprachen klargestellt ist, dass Wahlvorschläge von allen Kreistagsabgeordneten mitgetragen werden, kann auf eine geheime Wahl verzichtet werden.

Einzelabgeordnete in Ältestenrat einbinden

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Anfrage zur Zahl der Obduktionen

FRAGE:
Welche Anstrengungen wurden unternommen, um die Anzahl der Obduktionen von Verstorbenen mit SARS-CoV-2-positivem PCR-Test und der Obduktionen bei Verstorbenen im (zeitlichen) Zusammenhang mit entsprechender Impfung angemessen und somit im Vergleich zum Zeitraum vor Juni 2021 drastisch zu erhöhen?

HINTERGRUND:
Hierzu verweisen wir auch auf Ihre Antwort für die Kreistagssitzung vom 21.05.2021 auf die kleine Anfrage des (ehemaligen) Kreistagsabgeordneten der Linken, Herrn Christian Bubel, vom 13.05.2021 (Anfrage Nr. 26), wonach in Marburg im gesamten Zeitraum lediglich 12 Verstorbene unter der Annahme einer COVID-19-Erkrankung obduziert wurden.

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Erfassung des Impfstatus von Patienten und Verstorbenen

Anfrage zur Kreistagssitzung am 01.04.2022

Hintergrund:

Präparaten durchgeführt. Diese wurden auch durch offizielle Stellen im Bereich unseres Landkreises massiv beworben. Eine solche bedingte Zulassung beinhaltet naturgemäß zumindest die Pflicht zu einer besonders intensiven und umfassenden Beobachtung sowie Erfassung von möglichen Nebenwirkungen. Diesbezüglich ist im Übrigen auch das Surveillance-System des RKI auf eine äußerst gewissenhafte Zuarbeit der lokalen Verantwortlichen angewiesen. Als absolutes Minimum in dieser Beziehung sollten bestmögliche Anstrengungen erachtet werden, wenigstens Todesfälle und lebensbedrohliche Zustände im Zusammenhang mit den experimentellen Impfungen abzuklären. Dabei sind in Bezug auf Todesfälle zumindest im engeren zeitlichen Zusammenhang oder bei jüngeren bzw. weitgehend gesunden Menschen gezielte Obduktionen unbedingt erforderlich – egal, wie sich das RKI hierzu gegebenenfalls äußern sollte.

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Bürgerliste Weiterdenken stellt Kandidat zur Landratswahl auf

Die Wählergruppe „Bürgerliste Weiterdenken – WDMR“ hat in einer Aufstellungsversammlung am 01.03.2022 Dr. Frank Michler einstimmig als Kandidat zur Landratswahl nominiert.

WDMR setzt sich dafür ein, dass die mit Corona begründeten Grundrechtseinschränkungen umgehend aufgehoben werden, die Diskriminierung von Ungeimpften beendet wird und keinerlei Impfpflicht eingeführt wird.

„Es ist ein Unding, dass noch immer Sport, Kultur und das gesellschaftliche Leben mit diskriminierenden Regeln eingeschränkt werden. Auch die geplante Impfpflicht entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage und ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. All jenen, die sagen: ‚Wir wollen unser Leben zurück – und zwar JETZT!‘ will ich mit dieser Kandidatur eine Stimme geben.“ erläutert Dr. Frank Michler die Ziele seiner Kandidatur.

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