Diskussion über Israel und Palästina im Kreistag

„Pro Israel oder ‚Free Palestine‘: Wie positioniert sich Marburgs Stadtpolitik?“ – so titelte Björn Wisker in der Oberhessischen Presse am 20. Oktober 2023. An diesem Tag beriet die Stadtverordnetenversammlung über einen Resolutionsantrag zu diesem Thema.

„Pro Israel oder ‚Free Palestine‘“ – dies sei die falsche Frage, heißt es in in der Begründung zu einem Resolutionsantrag der Bürgerliste Weiterdenken, den Dr. Frank Michler für die Gruppe zur Beratung in der nächsten Sitzung des Kreistages eingebracht hat. Der Titel des Antrages lautet: „Solidarität mit allen Opfern von Terror und Kriegsverbrechen in Israel und Palästina“.

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„Gegen das Vergessen – Aufarbeitung der Coronamaßnahmenkrise“

Die Bürgerliste Weiterdenken (WDMR) lädt am Samstag, den 23.09.2023 zwischen 10 und 16 Uhr zu einer Ausstellung auf dem Elisabeth-Blochmann-Platz ein. Im Zentrum der Veranstaltung steht der Umgang, mit Menschen, die eine mRNA-Injektion ablehnten oder die Coronamaßnahmen kritisierten. Eine Gruppe aus Heidelberg hat zahlreiche Äußerungen von Personen des öffentlichen Lebens zusammengetragen, die anschaulich machen, wie weit wir uns in kurzer Zeit von grundlegenden Werten unseres Zusammenlebens entfernt hatten. Der Wahlkreiskandidat Dr. Frank Michler steht für Fragen und Diskussion zur Verfügung.

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Maskenball: Filmbericht der Kreistagsdebatte zum Hygienekonzept

Mehrfach schon wollten wir für Transparenz im Kreistag sorgen und einen Filmbericht über die dortigen Debatten erstellen. Mehrfach ist uns dies in rechtswidriger Weise vom Kreistagsvorsitzenden Detlef Ruffert verboten worden – so z.B. bei der Kreistagssitzung im Dezember 2021. Dem satzungs- und grundrechtswidrigen Vorgehen des Kreistagsvorsitzenden konnte erst das Verwaltungsgericht Gießen Einhalt gebieten, welches ihm in einem Beschluss vom 19.05.2022 untersagte, die Filmaufnahmen zu verbieten. Als erste filmische Dokumentation aus dem Kreistag haben wir nun ein Video der Debatte über das Hygienekonzept veröffentlicht.

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Kreistag beschließt künftiges Filmverbot

Weitere Rechtsunsicherheiten vorprogrammiert

Der Kreistag Marburg-Biedenkopf hat auf Vorschlag seines Vorsitzenden Detlef Ruffert (SPD) in seiner Sitzung am 20.05.2022 beschlossen, dass künftig eine filmische Berichterstattung durch die Medien verboten sein soll. Den entsprechenden §4a Abs. 1 hat die Kreistagsmehrheit mit ihrem Beschluss aus der Satzung „vorübergehend“ gestrichen. Nach der Begründung von Detlef Ruffert sind damit „ausschließlich Film- und Tonaufnahmen durch die Verwaltung zulässig“. Gleichzeitig behauptet Ruffert, da immer noch schriftlich berichtet werden könne, sei dies keine Einschränkung der Pressefreiheit. Dem widersprach Dr. Frank Michler in der Sitzung vehement: „Natürlich ist es eine Einschränkung der Pressefreiheit, wenn Filmberichterstattung einer öffentlichen Sitzung verboten wird! Es ist erschütternd, wie wenig meine Kolleginnen und Kollegen im Kreistag von Artikel 5 des Grundgesetzes verstanden haben. Dieser schützt gerade auch die Wahl der Art der Informationsbeschaffung und die Wahl der Darstellungsform. Filmaufnahmen zu verbieten ist daher ein ganz klarer Eingriff!“

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Letzte Gelegenheit für Transparenz im Kreistag!

Künftig Einschränkung oppositioneller Medien per Mehrheitsbeschluss?

Wenn unter einem autokratischen Regime die Machthaber oppositionelle Medien einschränken, so zeigt die ‚westliche Wertegemeinschaft‘ schnell mit dem Finger auf solch antidemokratische Beschneidung der Pressefreiheit. „Bei diesem Thema sollten wir zunächst vor der eigenen Türe kehren“, meint Dr. Frank Michler. Er spielt damit an auf den seit Monaten schwelenden Konflikt im Kreistag über Filmberichterstattung aus den Sitzungen. Obwohl dies in der Satzung explizit erlaubt ist, hatte der Kreistag mehrfach ordnungsgemäß angezeigte Film- und Tonaufnahmen verboten.

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Landgericht untersagt falsche Kontaktschuld-Behauptung

Das Landgericht Frankfurt hat am 14.04.2022 eine einstweilige Verfügung gegen den Herausgeber der Oberhessischen Presse (Hitzeroth Druck + Medien GmbH & Co. KG) erlassen (AZ: 2-03 O 110/22):

„Im Wege der einstweiligen Verfügung wird es der Verfügungsbeklagten bei Meidung von Ordnungsgeld bis 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, zu behaupten, und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

„Frank Lerche, Vertreter der Liberalen und Piraten im Kreistag, kritisierte Michlers Anträge, schließlich habe dieser noch nicht einmal Schwierigkeiten damit, auf Veranstaltungen der Bewegung ,Der Dritte Weg‘ zu sprechen“.

wie dies unter https://www.op-marburg.de/Marburg/Fuer-Frieden-und-Solidaritaet-mit-der-Ukraine geschehen […] ist. Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.“

In dem Rechtsstreit ging es um die Berichterstattung der Oberhessischen Presse zur Kreistagssitzung vom 25.02.2022. In seinem Bericht hatte der OP-Redakteur Götz Schaub eine Äußerung von Frank Lerche (Liberale und Piraten) falsch zitiert und damit einen ungeheuerlichen und falschen Vorwurf unwidersprochen in den Raum gestellt.

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St. Elisabeth-Verein diskutiert lieber ohne Kritiker der Coronamaßnahmen

Teilhabe durch Ausgrenzung?
Gespräch“ – eine Diskussionsrunde zur Sozialpolitik. Der Verein gibt vor, mit der Veranstaltung u.a. „für eine Teilhabe an der Wahl als wichtiges demokratisches Grundrecht zu werben“. Von den sieben Kandidatinnen und Kandidaten hat der gemeinnützige Verein jedoch nur sechs eingeladen. „Eine entlarvende Auffassung von ‚Teilhabe‘ und demokratischen Grundrechten“ – findet der Landratskandidat der Bürgerliste Weiterdenken, Dr. Frank Michler, der als einziger nicht eingeladen wurde.

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Vermeidbare Unstimmigkeiten bei Wahlen im Kreistag

In der Kreistagssitzung am 01.04.2022 in Stadtallendorf gab es erneut Unstimmigkeiten und Verzögerungen, die möglicherweise hätten vermieden werden können, wenn Einzelabgeordnete in Beratungen des Ältestenrates einbezogen würden. Für Wahlen im Kreistag ist vorgesehen, dass sie als geheime Wahl durchgeführt werden. Nur, wenn im Vorfeld z.B. durch gemeinsame Absprachen klargestellt ist, dass Wahlvorschläge von allen Kreistagsabgeordneten mitgetragen werden, kann auf eine geheime Wahl verzichtet werden.

Einzelabgeordnete in Ältestenrat einbinden

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