Kreistag missachtet Pressefreiheit
“Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten”. So heißt es immer wieder, wenn die Staatsgewalt den Bürger noch gläserner machen möchte und z.B. auf mit Cyber-Einbrüchen intimste Details aus den Festplatten der Bevölkerung ausforschen möchte. Um ein bisschen Licht ins Dunkel des Kreistages zu bringen, wollten wir einige der Reden in der Kreistagssitzung filmen. Laut Satzung dürfen „die Medien“ Film- und Tonaufnahmen machen, wenn sie dies zuvor anzeigen:
§ 4a
Film- und Tonaufnahmen
(1) In öffentlichen Sitzungen des Kreistages und seiner Fachausschüsse sind Film- und Tonaufnahmen
durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung oder der Übertragung im Internet zulässig. Die Film- und Tonaufnahmen sind der oder dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Die Medienvertreterin oder der Medienvertreter hat auf Verlangen der oder des Vorsitzenden einen
Nachweis über ihre oder seine Berechtigung zu führen.
Entsprechend haben wir unsere geplanten Film- und Tonaufnahmen zuvor beim Kreistagsvorsitzenden Detlef Ruffert angezeigt.
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