Zwischen Sommer 2021 und Ende 2022 verstießen viele Krankenhäuser gegen ihre Pflicht, bei COVID-19-Meldungen den Impfstatus anzugeben. Dadurch konnten populistische Lügen-Narrative wie die der „Pandemie der Ungeimpften“ aufrecht erhalten werden. Der Landkreis hatte gegenüber diesen Ordnungswidrigkeiten beide Augen zugedrückt. Durch kleine Anfragen im Kreistag könnte die Aufarbeitung der Coronamaßnahmenkrise auch in Marburg-Biedenkopf in Gang kommen.
WeiterlesenBlindes Vertrauen: Landkreis ignoriert Verunreinigungen der mRNA-Impfstoffe
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Dr. Frank Michler hält es weiterhin für unerlässlich, dass das Gesundheitsamt sich der Sache annimmt:
„Angesichts der offen zur Schau gestellten Inkompetenz des Bundesgesundheitsministers und der Untätigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts ist das blinde Vertrauen des Landrats in die ‚zuständigen Behörden‘ nicht angemessen. Zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis sollte er das Gesundheitsamt dringend damit beauftragen, sich eingehend mit den DNA-Verunreinigungen in den mRNA-Spritzen zu befassen.“
WeiterlesenGesundheitsamt soll sich für Drohbriefe entschuldigen!
Ungeimpfte Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen haben in den letzten Wochen Schreiben vom Gesundheitsamt bekommen. In diesen wurden sie aufgefordert, Nachweise über eine mRNA-Injektion, einen kürzlich zurückliegenden positiven Test auf SARS-CoV-2 oder eine Kontraindikation bezüglich mRNA-Injektionen nachzuweisen. In diesen Schreiben hat das Gesundheitsamt den Betroffenen gedroht, bei Nichtvorlage eines solchen Nachweises Zwangsgelder zu verhängen oder Bußgeldverfahren gegen sie einzuleiten.
WeiterlesenDr. Frank Michler: Ziele meiner Kandidatur zum Landrat
Mit meiner Kandidatur möchte ich denjenigen Menschen eine Stimme geben, die sich für eine freie Impfentscheidung und für ein nachhaltiges Ende der Coronamaßnahmen einsetzen. Konkret heißt das z.B. im Marburger Gesundheitsamt, dass im Rahmen der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ keine repressiven Schritte gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betroffenen Einrichtungen unternommen werden, die diese gegen ihren Willen zur Duldung einer Medikation mit den neuartigen gen-basierten Arzneimitteln nötigen würden.
WeiterlesenKreistag: FDP will Kinder mit Gutscheinen zur Impfung locken
Der indirekte Impfzwang ist durch die 2G- und 3G-Regeln mittlerweile Realität geworden. Vor dem Hintergrund des immer weiter steigenden Drucks auf Ungeimpfte werden nun von öffentlichen Stellen immer mehr „Angebote“ und Werbeaktionen organisiert, die zum Teil offen gegen geltendes Recht verstoßen. Die FDP hat im Kreistag einen Antrag eingebracht, in dem sie fordert, mobile „Impfteams“ an Schulen zu beordern und Kinder mit Geldgeschenken zur Impfung zu locken.
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Annette Wassermann von der Bürgerliste Weiterdenken hat angekündigt, den FDP-Antrag abzulehnen. Darüber hinaus hat sie einen Gegenantrag zu dem Thema eingebracht. Darin fordert sie den Kreistag auf, die Förderung von Kinder-Impfaktionen sowie unzulässige Impfwerbung sofort zu unterlassen.
WeiterlesenKreistags-Anfrage zu Impftoten
Wir befinden uns seit über einem dreiviertel Jahr in einem medizinischen Menschen-Experiment nie dagewesenen Ausmaßes: auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf werden seit dem 27.12.2020 so genannte „Impfungen“ auf gentechnologischer Grundlage mit mehreren völlig unzureichend geprüften und nur bedingt zugelassenen Präparaten durchgeführt. Diese wurden auch durch offizielle Stellen im Bereich unseres Landkreises massiv beworben. Eine solche bedingte Zulassung beinhaltet naturgemäß zumindest die Pflicht zu einer besonders intensiven und umfassenden Beobachtung sowie Erfassung von möglichen Nebenwirkungen. Diesbezüglich ist im Übrigen auch das Surveillance-System des RKI auf eine äußerst gewissenhafte Zuarbeit der lokalen Verantwortlichen angewiesen. Als absolutes Minimum in dieser Beziehung sollten bestmögliche Anstrengungen erachtet werden, wenigstens Todesfälle und lebensbedrohliche Zustände im Zusammenhang mit den experimentellen Impfungen abzuklären. Dabei sind in Bezug auf Todesfälle zumindest im engeren zeitlichen Zusammenhang oder bei jüngeren bzw. weitgehend gesunden Menschen gezielte Obduktionen unbedingt erforderlich – egal wie sich das RKI hierzu gegebenenfalls äußern sollte.
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