Nord Stream 2 in Betrieb nehmen!

Zur Kreistagssitzung am 30.09.2022 hat die FDP-Fraktion einen Antrag zur Gasversorgung eingebracht. Darin fordert die FDP einen Maßnahmenkatalog für Einsparungen, Aktualisierung von Katastrophenschutzplänen, Stresstests sowie Informationen an die Bürgerinnen und Bürger über die Versorgungslage. Dr. Frank Michler, Kreistagsabgeordneter der Bürgerliste Weiterdenken (WDMR), sieht diesen Antrag als den Versuch, eine effiziente Kriegs- und Mangelverwaltungswirtschaft zu organisieren. Statt das Elend nur zu verwalten, sollte jedoch alles daran getan werden, die Versorgungssicherheit wieder herzustellen. Dazu gehöre, dass die Bundesregierung ihre Weigerung aufgibt, Gaslieferungen über die Pipeline Nord Stream 2 anzunehmen. Dazu hat Dr. Michler einen Änderungsantrag eingebracht, der den FDP-Antrag um einen Punkt ergänzt: Der Kreistag soll die Bundesregierung auffordern, alles Notwendige zu tun, um Nord Stream 2 in Betrieb zu nehmen.

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Querfront gegen Pressefreiheit – von AfD bis Klimaliste

Am 20.05.2022 konnten wir erstmals eine Sitzung des Kreistages Marburg-Biedenkopf filmisch dokumentieren. Dies war in der Hauptsatzung in §4a (1) explizit zulässig. Dennoch hatte der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD) mehrfach satzungsgemäß angezeigte Film- und Tonaufnahmen verboten. Erst durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen konnten wir die rechtswidrigen Filmverbote kippen.

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VG Gießen prüft Kreistagsbeschluss zu Filmverbot

In der Kreistagssitzung vom 20.05.2022 hatte der Kreistagsvorsitzende einen vier Tage zuvor eingereichten Antrag abstimmen lassen, um Film- und Tonaufnahmen der Kreistagssitzungen durch die Medien zu verbieten. Der Kreistagsabgeordnete Dr. Frank Michler (Bürgerliste Weiterdenken – WDMR) hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Kreistagsbeschlusses und lässt diesen nun vor dem Verwaltungsgericht Gießen überprüfen.

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Maskenball: Filmbericht der Kreistagsdebatte zum Hygienekonzept

Mehrfach schon wollten wir für Transparenz im Kreistag sorgen und einen Filmbericht über die dortigen Debatten erstellen. Mehrfach ist uns dies in rechtswidriger Weise vom Kreistagsvorsitzenden Detlef Ruffert verboten worden – so z.B. bei der Kreistagssitzung im Dezember 2021. Dem satzungs- und grundrechtswidrigen Vorgehen des Kreistagsvorsitzenden konnte erst das Verwaltungsgericht Gießen Einhalt gebieten, welches ihm in einem Beschluss vom 19.05.2022 untersagte, die Filmaufnahmen zu verbieten. Als erste filmische Dokumentation aus dem Kreistag haben wir nun ein Video der Debatte über das Hygienekonzept veröffentlicht.

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Gesundheitsamt soll sich für Drohbriefe entschuldigen!

Ungeimpfte Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen haben in den letzten Wochen Schreiben vom Gesundheitsamt bekommen. In diesen wurden sie aufgefordert, Nachweise über eine mRNA-Injektion, einen kürzlich zurückliegenden positiven Test auf SARS-CoV-2 oder eine Kontraindikation bezüglich mRNA-Injektionen nachzuweisen. In diesen Schreiben hat das Gesundheitsamt den Betroffenen gedroht, bei Nichtvorlage eines solchen Nachweises Zwangsgelder zu verhängen oder Bußgeldverfahren gegen sie einzuleiten.

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Kreistag beschließt künftiges Filmverbot

Weitere Rechtsunsicherheiten vorprogrammiert

Der Kreistag Marburg-Biedenkopf hat auf Vorschlag seines Vorsitzenden Detlef Ruffert (SPD) in seiner Sitzung am 20.05.2022 beschlossen, dass künftig eine filmische Berichterstattung durch die Medien verboten sein soll. Den entsprechenden §4a Abs. 1 hat die Kreistagsmehrheit mit ihrem Beschluss aus der Satzung „vorübergehend“ gestrichen. Nach der Begründung von Detlef Ruffert sind damit „ausschließlich Film- und Tonaufnahmen durch die Verwaltung zulässig“. Gleichzeitig behauptet Ruffert, da immer noch schriftlich berichtet werden könne, sei dies keine Einschränkung der Pressefreiheit. Dem widersprach Dr. Frank Michler in der Sitzung vehement: „Natürlich ist es eine Einschränkung der Pressefreiheit, wenn Filmberichterstattung einer öffentlichen Sitzung verboten wird! Es ist erschütternd, wie wenig meine Kolleginnen und Kollegen im Kreistag von Artikel 5 des Grundgesetzes verstanden haben. Dieser schützt gerade auch die Wahl der Art der Informationsbeschaffung und die Wahl der Darstellungsform. Filmaufnahmen zu verbieten ist daher ein ganz klarer Eingriff!“

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Kreistag am 20.05.2022: Filmverbote, Stellungnahmen und Protestkundgebung

Für die Kreistagssitzung vom 20.05.2022 hat der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD) erneut satzungsgemäß angezeigte Film- und Tonaufnahmen verboten. Dr. Frank Michler, Kreistagsabgeordneter der Bürgerliste Weiterdenken, hält dies für einen Verstoß gegen die Hauptsatzung des Landkreises sowie gegen das Grundgesetz. Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gießen will er dies nun überprüfen lassen [1]. Ein Beschluss wird für Donnerstag Nachmittag erwartet.

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Arroganz der Macht, der Hund und die Hausaufgaben


Um die Diskussionen über den geplanten Eingriff in die Pressefreiheit auf eine sachlich fundierte Basis zu stellen, hat Dr. Michler eine Reihe von Presseverbänden, Medien, Journalisten und Rechtsanwälten angeschrieben und um Stellungnahmen gebeten.

Marian Zachow, der erste Kreisbeigeordnete, hat nun mitgeteilt, dass seine Verwaltung nicht dazu in der Lage sei, eingehende Stellungnahmen in das Online-System des Kreistages einzupflegen. In einer Email an Dr. Michler schrieb er, sie könnten dies „seitens des Teams Kreisorgane der Verwaltung nicht leisten“ und es gehöre nicht zu den Aufgaben der Verwaltung, Stellungnahmen zu Tagesordnungspunkten des Kreistages den Abgeordneten zugänglich zu machen.

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Dr. Michler bittet um Stellungnahmen zu Filmverboten

Der Kreistag Marburg-Biedenkopf hatte in den letzten Monaten mehrfach freien Medien das Filmen im Kreistag untersagt, obwohl dies in §4a der Satzung eindeutig erlaubt ist. Dass diese Verbote rechtlich auf mehr als wackeligen Füßen stehen, ahnt wohl auch der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD). Daher will er nun das bisher möglicherweise rechtswidrige Vorgehen in Form von Satzungs- und Geschäftsordnungs-Änderungen festschreiben. Dr. Frank Michler (Bürgerliste Weiterdenken – WDMR) kritisiert sowohl die bisherigen Filmverbote als auch die geplante Satzungsänderung als verfassungswidrig: „Wenn der Kreistagsvorsitzende bestimmen will, wer sich journalistisch betätigen darf und wer nicht, so verlässt er den Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Diese Pläne verstoßen offenkundig gegen Artikel 5 des Grundgesetzes!“

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