Gendern im Kreis

Eine Glosse von Michael Thiel

Mein Vorschlag für die letzte Sitzung des Kreistags Marburg-Biedenkopf wäre ja gewesen, auf den Antrag der AFD betr. „Einheitliche Sprachform in der Kreisverwaltung“ bzw.zur Frage einer „gendergerechten“ Sprache in Behördentexten der Kreisverwaltung näher einzugehen! Um den grotesken Charakter eines solchen Sprachdirigismus und gleichzeitig den Ablenkungscharakter des Themas deutlich zu machen, wäre m. E. folgender Änderungsantrag hilfreich gewesen:

Änderungsantrag zum Antrag der Partei AFD betr. „Einheitliche Sprachform in der Kreisverwaltung“:

1. Der letzte Satz des AFD-Antrags „Anstelle dessen wird den Regeln der deutschen Grammatik und der amtlichen Rechtschreibung entsprechend der weiblichen und männlichen Form verwendet.“ ist den Regeln der deutschen Grammatik gemäß wie folgt abzuändern:

Anstelle dessen wird, den Regeln der deutschen Grammatik und der amtlichen Rechtschreibung entsprechend, die weibliche und männliche Form verwendet.

2. Der AFD-Antrag wird um einen weiteren Punkt (Punkt 8) ergänzt:

8. Der Kreistag Marburg-Biedenkopf setzt unverzüglich eine Kommission / einen Arbeitskreis bzw. einen Arbeitskreis / eine Kommission zur Klärung folgender Fragen ein:

A.) Es ist dringend zu klären, ob im Sinne der Geschlechter-Gerechtigkeit nicht ein Verfahren zu entwickeln ist, welches die Erstnennung des weiblichen oder aber des männlichen Begriffs respektive des männlichen oder des weiblichen Begriffs regelt. Denkbar wäre z.B., in jeder Abteilung der Verwaltung ein genderneutral paritätisch besetztes Team von Schrift-Gleichstellungs-Unterhändlerinnen und Schrift-Gleichstellungs-Unterhändlern respektive Schrift-Gleichstellungs-Unterhändlern und Schrift-Gleichstellungs-Unterhändlerinnen (kurz: Gleichstellungsfachkraft) sowie jeweils ihren Vertretern und Vertreterinnen respektive ihrer jeweiligen Vertreterinnen und Vertretern zu bestimmen, die eine entsprechende Erstnennung von Fall zu Fall auswürfeln.

Foto: Annushka Ahuja; Quelle: Pexels

B.) Ferner ist unbedingt zu klären, ob es sich bei einer solchen Dichotomie der Sprache nicht um eine absolut unzulässige, ja diskriminierende Verkürzung der Realität handelt – ganz analog der traditionell häufig die männliche Form von Berufsbezeichnungen o. ä. benutzenden patriarchalischen Sprache; wissen wir doch um zahlreiche weitere Geschlechter und Identitäten!

C.) Aufgabe einer solchen Kommission / eines solchen Arbeitskreises bzw. eines solchen Arbeitskreises / einer solchen Kommission sollte ebenfalls sein, die juristischen Grundlagen für eine dermaßen menschengerechte Sprache abzuklären und insbesondere die Optionen für eine Strafbewehrung eventueller Verstöße auszuleuchten sowie sämtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen respektive Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Rund-Mails, Aushängen und wiederholten Lehrgängen zur Kenntnis zu bringen.

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