Querfront gegen Pressefreiheit – von AfD bis Klimaliste

Geschäftsordnungsdebatte zum Filmverbot

Am 20.05.2022 konnten wir erstmals eine Sitzung des Kreistages Marburg-Biedenkopf filmisch dokumentieren. Dies war in der Hauptsatzung in §4a (1) explizit zulässig. Dennoch hatte der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD) mehrfach satzungsgemäß angezeigte Film- und Tonaufnahmen verboten. Erst durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen konnten wir die rechtswidrigen Filmverbote kippen.

Da die meisten Kreistagsabgeordneten den Beschluss nicht im Detail kannten, dachten manche, sie könnten dem Kameramann verbieten, zu filmen.

6:58 Dr. Michler stellte daher den Antrag, allen Abgeordneten den Beschluss zeitnah zukommen zu lassen.

Der Kreistagsvorsitzende hatte wohl geahnt, dass seine Filmverbote – vorsichtig ausgedrückt – auf wackligen Füßen standen. Daher hatte er am 05.05.2022 einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung eingebracht, der detaillierte Regelungen zur Prüfung der „Medienberechtigung“ vorsah. Dr. Michler hielt diese geplanten Regelungen für verfassungswidrig und hatte Stellungnahmen und Gutachten zu Rufferts Plänen eingeholt.

10:00 Aus diesem Grund stellte Dr. Michler auch einen Geschäftsordnungsantrag, den TOP 13.2 wegen Rechtswidrigkeit von der Tagesordnung abzusetzen. Auch ein Rechtsgutachten von Reinhard Höbelt hatte den Entwurf für Änderungen an Satzung und Geschäftsordnung als nicht verfassungskonform eingeschätzt.

Filmbericht der Geschäftsordnungsdebatte zum Filmverbot in der Kreistagssitzung vom 20.05.2022

Das hessische Innenministerium hatte den Satzungs-Entwurf des Kreistagsvorsitzenden dann wohl auch als rechtlich fragwürdig eingestuft. Daraufhin hatte Detlef Ruffert am 16.05.2022 für die Sitzung vom 20.05.2022 eine andere Satzungsänderung eingebracht, um den entsprechenden §4a Absatz 1 ganz zu streichen. Die Frist, um Anträge einzubringen, beträgt jedoch 21 Tage.

15:21 Daher stellt Dr. Michler einen GO-Antrag, den TOP 13.4 (144/2022 KT) gemäß § 21 der Geschäftsordnung zu vertagen.

21:00 Die Einzelabgeordnete Jacklin Moldenhauer-Dersch (fraktionslos, ehemals Grüne) stellte einen GO-Antrag, den gesamten TOP 13 zu vertagen. Sie begründete dies u.a. mit den vielen neuen Informationen – u.a. der Stellungnahme eines Presseverbandes.

22:50 Dass Dr. Michler Stellungnahmen und Gutachten eingeholt hatte, gefiel dem Kreistagsvorsitzenden überhaupt nicht. Dieser meinte tatsächlich, dass die Opposition ihn erst fragen müsse, bevor Meinungen von Außerhalb in den Diskurs einfließen dürfen. Detlef Ruffert legte dies ausführlich dar, bevor er schließlich die Abstimmung über den GO-Antrag von Frau Moldenhauer-Dersch einleitete.

24:55 Im Eifer des Gefechts ließ Detlef Ruffert dann jedoch nicht über die beantragte Vertagung von TOP 13 abstimmen, sondern über die Absetzung von TOP 13.4.

25:30 Durch die massive Kritik des Kreistagsvorsitzenden an völlig legitimen Mitteln der Oppositionsarbeit sah sich Dr. Michler genötigt, einen GO-Antrag auf Rüge des Kreistagsvorsitzenden zu stellen.

27:00 Der Fraktionsführer der Grünen – Michael Meinel – nutzte seine Gegenrede für weitere persönliche Angriffe auf Dr. Michler und eine allgemeine Hetze gegen Akademiker. Auch verkündete er, welche Impfungen er sich im Herbst geben lassen wolle. Mit dem gestellten GO-Antrag hatte das zwar nichts zu tun, aber in diesem Fall spielte das für die (befangene) Sitzungsleitung keine Rolle.

31:06 In einer zweiten Gegenrede (eigentlich ist bei einem GO-Antrag nach § 10 der Geschäftsordnung nur eine Gegenrede zulässig) verteidigte der AfD-Abgeordnete Karl-Hermann Bolldorf (AfD) den Kreistagsvorsitzenden gegen die vermeintliche Majestätsbeleidigung. Auch er meinte, Dr. Michler hätte sich „nicht an das Verfahren gehalten“ und nannte die Sitzung ein Kasperletheater.

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