VG Gießen prüft Kreistagsbeschluss zu Filmverbot

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Update 07.01.2022: Eilantrag abgelehnt

Dr. Michler hat Antrag beim VG Gießen eingereicht

In der Kreistagssitzung vom 20.05.2022 hatte der Kreistagsvorsitzende einen vier Tage zuvor eingereichten Antrag abstimmen lassen, um Film- und Tonaufnahmen der Kreistagssitzungen durch die Medien zu verbieten [1]. Der Kreistagsabgeordnete Dr. Frank Michler (Bürgerliste Weiterdenken – WDMR) hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Kreistagsbeschlusses und lässt diesen nun vor dem Verwaltungsgericht Gießen überprüfen [2].

Filmbericht der letzten Sitzung erst durch Gerichtsbeschluss ermöglicht

Die betreffende Kreistagssitzung, in der über die Streichung des bisherigen §4a Absatz 1 aus der Hauptsatzung abgestimmt wurde, wurde auch filmisch aufgezeichnet. Einen Filmbericht über die Debatte zum Hygienekonzept hat Weiterdenken-Marburg auf seinem YouTube-Kanal veröffentlicht [3]. Auch das Recht, diese Film- und Tonaufnahmen durchzuführen, musste erst vor dem Verwaltungsgericht Gießen erstritten werden [4]. Obwohl die Rechtslage schon aufgrund der Satzung eindeutig war [5], hatte der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD) mehrfach satzungsgemäß angezeigte Film- und Tonaufnahmen verboten. Erst durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 19.05.2022 (AZ 8L 1040/22.GI) konnten diese rechtswidrigen Filmverbote gekippt werden.

Tranzparenz nicht gewünscht?

Doch da mehr Transparenz im Kreistag durch Filmaufnahmen von unabhängigen Internet-basierten Medien wohl nicht gewünscht ist, wollte der Kreistagsvorsitzende den entsprechenden Absatz aus der Satzung streichen lassen [5]. Den Antrag dazu hatte Detlef Ruffert vier Tage vor der Sitzung eingebracht [1]. Dr. Michler hatte diese Kurzfristigkeit bereits im Vorfeld der Sitzung mehrfach kritisiert.

Kreistagsbeschluss zur Satzungsänderung nichtig?

Eigentlich sind Anträge drei Wochen vor der Sitzung einzubringen. Da der Antrag erst am 16. Mai eingereicht wurde, hätte er am 20. Mai gar nicht beschlossen werden dürfen“, meint Dr. Michler. Dies ist auch einer der Gründe, weshalb Dr. Michler der Meinung ist, der Beschluss sei nicht formal rechtmäßig zustande gekommen und damit nichtig. Falls das Verwaltungsgericht Gießen dieser Argumentation folgt, wäre weiterhin die vorhergehende Fassung der Hauptsatzung gültig, und Film- und Tonaufnahmen könnten wie schon in der letzten Kreistagssitzung angefertigt werden.

Filmaufnahmen zulässig – auch ohne Satzungsregelung?

Doch selbst, wenn die Satzung in der abgestimmten Fassung gültig wäre, könnten Film- und Tonaufnahmen der Kreistagssitzung nicht pauschal verboten sein, meint Dr. Michler. Dies würde den Öffentlichkeitsgrundsatz und damit das Demokratieprinzip verletzen, meint er. Er beruft sich dabei auf die Einschätzung aus einem Gutachten des u.a. auf Medienrecht spezialisierten Anwalts Reinhard Höbelt [6].

Das Verfahren am Verwaltungsgericht Gießen wird unter dem Aktenzeichen 8L 1323/22.GI verhandelt.

Frank Michler, 29.06.2022

Quellen und Anmerkungen:

[1] Antrag von Detlef Ruffert vom 16.05.2022, TOP 13.4, Drucksache 144/2022 KT
https://marburg-biedenkopf.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQ0JqDKPztgSifQyJK7ZdkuxO7ClS02UxoZuLsCIlB4v/Antrag_Fraktion_144-2022_KT.pdf
In der Begründung des Antrages heißt es:
„sodass bis dahin ausschließlich Film- und Tonaufnahmen durch die Verwaltung zulässig sind.“
Es war also erklärtes Ziel des Antrages, die bisher zulässigen Film- und Tonaufnahmen durch die Medien künftig – bis eine neue Detailregelung auf Vorschlag des Ministeriums für Inneres und Sport beschlossen wird – zu verhindern.

[2] Antrag vom 28.06.2022 an das VG Gießen
https://buergerliste-weiterdenken.de/wp-content/uploads/2022/06/antrag_filmaufnahmen_nichtigkeit_kt_beschluss_2022-06-28.pdf

[3] Filmbericht der Kreistagsdebatte zum Hygienekonzept am 20.05.2022
https://weiterdenken-marburg.de/2022/06/26/maskenball-kreistag-2022-05-20/

[4] Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 19.05.2022 (AZ 8L 1040/22.GI)
https://weiterdenken-marburg.de/2022/05/19/vg-giessen-kein-filmverbot/

[5] §4a, Abs. 1 der Hauptsatzung in der Fassung vom 14.10.2021

[6] Kurzgutachten des Rechtsanwalts Reinhard Höbelt zu Film- und Tonaufnahmen im Kreistag
https://buergerliste-weiterdenken.de/wp-content/uploads/2022/05/Kurzgutachten_hoebelt_film_und_tonaufnahmen_2022-05-18.pdf
S. 9: „Daraus folgt jedoch nicht, dass dann, wenn eine Hauptsatzung keine Regelung zu Film- und Tonaufnahmen enthält, derartige Aufnahmen nicht zulässig wären oder generell zu versagen wären.“


Update 01.07.2022: VG Gießen hat den Eilantrag abgelehnt

Das VG Gießen hat den Eilantrag in seinem Beschluss vom 30.06.2022 abgelehnt. Es vertrat u.a. die Auffassung, dass der Filmverbots-Antrag von dem „Platzhalter“-Tagesordnungspunkt abgedeckt sei und somit kein verstoß gegen die Ladungsfrist vorlag.

Ein Kommentar

  1. Gruselig, dass man für so basale demokratische Selbstverständlichkeiten wie das Recht auf freie Berichterstattung erst vor Gericht ziehen muss!

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