Do not Disturb! Bitte nicht stören!

Wahl-O-Mat goes Cancel-Culture

Die Auswahl der Fragen bzw. Thesen des Wahl-O-Mat in den letzten Jahren war extrem einseitig, stark fokussiert auf „grüne“ Themen. Fragen um DAS Thema der vergangenen 3 ½ Jahre schlechthin – Corona-Maßnahmenkrise – wurden KOMPLETT ausgeblendet (Bundestagswahl 2021). Dabei orientiert die hinter dem Wahl-O-Mat stehende Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) die thematischen Schwerpunkte Ihres Angebots an aktuellen gesellschaftspolitischen Fragestellungen – nach eigenem Selbstverständnis.

Umso mehr überrascht war ich, als ich nach längerem Hickhack mit den Organisatoren um eine (verwehrte) Teilnahme letztendlich die aktuellen Thesen zur Landtagswahl anschaute: Diesmal waren die Themen – unter weiterhin konsequenter Ausblendung des C-Themas, etwa der Forderung nach Aufarbeitung – doch schon deutlich weiter gestreut – möglicherweise ein Hinweis auf zunehmenden politischen Druck?

Meinungsspektrum bleibt eingeengt.

Aber nicht nur die Themen-Auswahl und ggf. ihre Formulierung unterliegen einer mehr oder weniger intensiven Manipulation durch die Macher des Wahl-O-Mat; auch die möglichen Antworten bzw. deren Begründungen und ggf. Differenzierungen wären ja für die User von ausgesprochenem Interesse. – Und hier sorgt die bpb von vornherein dafür, dass die Palette an Sichtweisen – zumindest im Bereich der außerparlamentarischen Opposition – nicht „unnötig“ breit ausfällt. Die Bürgerliste Weiterdenken (WDMR) darf nicht antworten! Ihre Antworten suchen potentielle Wähler vergebens – speziell im Wahlkreis 13, wo WDMR antritt; in anderen werden sie zum größten Teil ohnehin kaum jemanden interessieren (so viel zum Argument der Verzerrung).
Zu den Langzeitfolgen von Corona zählt offenbar auch ein eingeengtes Meinungsspektrum. Die Begründung für den Ausschluss von Weiterdenken an der aktiven Teilnahme wirkt äußerst konstruiert. Man wehrt sich mit Händen und Füßen, allerdings ohne weitere Argumente.

Foto: jcomp Quelle: freepik

Angebliche Verzerrung

Zur Erläuterung drucken wir im Folgenden den bisherigen Mail-Verlauf – jeweils unter dem Betreff: Wahl-O-Mat für die Landtagswahl Hessen 2023 – zwischen der Bürgerliste Weiterdenken (WDMR) und dem Wahl-O-Mat ab:

17.08.2023: 
Sehr geehrte Damen und Herren,

als Vertrauensmann der Wählergruppe „Weiterdenken Marburg“ (WDMR), die für die Landtagswahl in Hessen vom 08.10.23 zugelassen ist, wende ich mich an Sie mit folgendem Anliegen:

da wir als Mitbewerber (Kandidat: Dr. Frank Michler) um ein Mandat zum Hessischen Landtag mit unseren Positionen selbstverständlich auch in einer möglichst breiten Öffentlichkeit wahrgenommen werden wollen und es insbesondere für wichtig erachten, dass gerade auch die jüngere Wählerschaft in unserem Wahlkreis (WK 13: Marburg-Biedenkopf II – Kandidat: Dr. Frank Michler) sich problemlos über unsere politischen Ziele kundig machen kann, würden wir gerne so bald als möglich Ihre Fragen aus unserer Perspektive beantworten.
Da ja in Hessen schon am 18.08.23 die Briefwahl beginnt, drängt die Zeit doch etwas.

Ich bitte Sie daher im Namen unserer Wählergruppe, uns Ihre Fragen bzw. Wahlprüfsteine über meine Adresse oder meinen E-Mail-Account zukommen zu lassen.
Auch bitten wir um Auskunft, ob und ggf. in welchem Format ein Bild des Kandidaten gewünscht ist oder eine Ergänzung des Textbeitrags in bildlicher Form überhaupt möglich ist.

Mit herzlichem Dank für Ihre Antworten im Voraus und

freundlichen Grüßen

Michael Thiel

21.08.2023
Sehr geehrter Herr Thiel,

vielen Dank für Ihr Interesse am Wahl-O-Mat Hessen. 

Zur Teilnahme am Wahl-O-Mat sind grundsätzlich alle Parteien und Wählervereinigungen eingeladen, die sich um die anteilsmäßige Verteilung der Sitze im Parlament – zur Wahl des hessischen Landtags mit einer Landesliste – bewerben und vom Landeswahlausschuss mit einer Landesliste  zur Wahl des hessischen Landtags zugelassen wurden.

Die politischen Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes in einer herausgehobenen und von der Verfassung anerkannten Funktion mit und legen ihre Ziele in politischen Programmen nieder. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe. Im Wahlrecht zum hessischen Landtag kommt darüber hinaus den Parteien und Wählergruppen eine herausgehobene Rolle zu, die sich mit einer Landesliste um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler bewerben. Nur diese Landesstimmen sind für die anteilsmäßige Verteilung der Sitze im Parlament bestimmend. Daher konzentriert sich der Wahl-O-Mat auf die politischen Parteien und Wählergruppen, die mit einer Landesliste zugelassen wurden.

Die Wahlkreisstimmen-Kandidatur von Dr. Frank Michler als Kandidat der WDMR im Wahlkreis Marburg-Biedenkopf II steht mit den oben genannten Landesstimmen-Kandidaturen nicht in Konkurrenz. Daher berechtigt diese Sie leider auch nicht zu einer Teilnahme am Wahl-O-Mat zur Landtagswahl. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen auf dieser Grundlage auch keinen Zugang zur Beantwortung der Wahl-O-Mat-Thesen zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre

Pamela Brandt

Bundeszentrale für politische Bildung/bpb
Pamela Brandt
Fachbereich Multimedia
Online-Redaktion
Friedrichstraße 50
10117 Berlin

21.08.2023
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Brandt,

zunächst vielen Dank für Ihre Antwort.
Inhaltlich kann ich Ihrer Argumentation allerdings nicht folgen, da sich bei einem Sieg unseres Kandidaten in unserem Wahlkreis (WK 13) selbstverständlich auch auf die Zusammensetzung des Parlaments bzw. auf die anteilsmäßige Verteilung der Sitze im Landtag auswirken würde.

Insofern steht die Wahlkreisstimmen-Kandidatur von Dr. Frank Michler sehr wohl mit den Landesstimmen-Kandidaturen der übrigen Parteien und Wählergruppen in Konkurrenz.

Da Sie sicherlich an einer umfassenden Information gerade der jüngeren Wähler auch im Wahlkreis 13 interessiert sind und den Nutzern Ihres Portals das politische Angebot in voller Breite präsentieren wollen, gehe ich davon aus, dass einer Einbeziehung unserer Wählergruppe in das Beantwortungs-Modul Ihrer Wahl-O-Mat-Thesen nichts im Wege steht.


Mit freundlichen Grüßen

Michael Thiel

24.08.2023
Sehr geehrter Herr Thiel,

Ihre Wählergruppe ist nicht mit einer Landesliste wählbar. Sollte ihr Kandidat im Wahlkreis erfolgreich sein, wird der gewonnene Sitz daher gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 von der Gesamtzahl der proportional zu vergebenden Sitze abgezogen. Für die proportional zu vergebenden Sitze ist jedoch alleine die Anzahl der Landesstimmen ausschlaggebend. Daher konkurriert ihr Kandidat nicht mit den Landeslisten, sondern lediglich mit den anderen Kandidaten im Wahlkreis.

Der proportionalen Verteilung der Mandate kommt im personalisierten Verhältniswahlrecht eine besondere Bedeutung zu. Daher zielt der Wahl-O-Mat auf Parteien und Wählervereinigungen, bzw. Wählergruppen ab, die um die proportionale Verteilung der Sitze im Parlament konkurrieren. Für die durch den Wahl-O-Mat bezweckte Wählermobilisierung ist der Vergleich der Kandidaturen entscheidend, die um die proportionalen Verteilung der Sitze konkurrieren. Durch die Einbeziehung von Einzelbewerbern oder von Bewerbern, deren Partei oder Wählervereinigung keine Landesliste vorgelegt hat, wäre diese entscheidende Vergleichbarkeit jedoch nicht mehr gegeben. Würden solche Bewerber in den Wahl-O-Mat neben Parteien aufgenommen werden, würden die rechtlichen und tatsächlichen Unterschiede zwischen Direktkandidaten ohne Landesliste und den listenbasierten Kandidaturen von Parteien und Wählergruppen eingeebnet und damit ein verfälschtes Bild gezeichnet.

Mit besten Grüßen
Ihre

Pamela Brandt

20.09.2023
Sehr geehrte Frau Brandt,

Dass unsere Wählergruppe nicht über eine Landesliste wählbar ist, haben wir nie bestritten. Es tut allerdings nichts zur Sache.

Sollte unser Kandidat im Wahlkreis erfolgreich sein, erhöhte sich selbstverständlich der Anteil der von ihm vertretenen Wählergruppe an der Gesamtzahl der Landtagsabgeordneten (x) und damit auch das Verhältnis zur Zahl der in den Landtag einziehenden Abgeordneten anderer Parteien und/oder Wählergruppen. Denn 1/x oder selbst 1/(x-1) ist (bei x>1) in jedem Fall größer als 0/x.

Viel entscheidender als das (spekulative) Wahlergebnis dürfte im Übrigen sein, ob sich potentielle Wähler über einzelne konkrete politische Fragen eine möglichst fundierte Meinung bilden können. Das ist – wenn ich es nicht völlig falsch verstanden habe – ja wohl auch das Anliegen des Wahl-O-Mat, oder sollte es zumindest sein. Zur Erlangung einer möglichst fundierten Meinung ist ein möglichst breites Spektrum an Argumenten, Einschätzungen und auch Meinungen eine wichtige Voraussetzung.

Es macht also keinen Sinn – immer das o. g. Anliegen vorausgesetzt -, einzelne Bewerber um ein Mandat auszuschließen. Noch dazu geht es ja auch bei unserem Kandidaten um einen, welcher bereits eine Reihe von Hürden zur Zulassung überwunden und die Berechtigung seiner Anliegen bzw. sogar ein relevantes Interesse dafür in der wahlberechtigten Bevölkerung z. B. durch entsprechende Unterstützer-Unterschriften dokumentiert hat.

Ihre Argumentation hinsichtlich eines „verfälschten Bildes“ (von was eigentlich?) würde ja – konsequent weitergedacht – auch bedeuten, z. B. nicht im Parlament vertretene Parteien nicht oder (recht willkürlich) nur mit wenigen Antworten zu berücksichtigen.
Im Grunde könnte man dann (ebenso willkürlich) Parteien mit weniger Prozenten bei der letzten Wahl oder mit weniger Abgeordneten im Parlament, evtl. noch abgestuft nach Oppositions- im Vergleich zu Regierungsparteien, ausschließen oder nach Belieben weniger stark berücksichtigen, oder entsprechend den berühmt-berüchtigten „Elefantenrunden“ im ÖRR sich auf – je nach Geschmack – Fraktionsgröße, Parteien-Proporz oder Tradition berufen.

Ihre krampfhaften Versuche, unseren Kandidaten sowie seine Positionen und Argumente aus der wahlbezogenen Meinungsbildung herauszuhalten, lassen nun doch nicht nur mich an einem ernsthaft demokratischen, ehrlichen Ansatz der Organisatoren des Wahl-O-Mat zweifeln. Eine juristische Herangehensweise erscheint unsererseits daher durchaus angeraten.

Mit meinem erneuten Appell an Sie, uns – der Wählergruppe „Bürgerliste Weiterdenken“ in Person unseres Direkt-Kandidaten Herrn Dr. Michler – eine Beteiligung an der Beantwortung Ihrer Fragen an die aktiven Wahlteilnehmer zu ermöglichen, verbinde ich noch den Hinweis auf einen (weiteren) Fehler Ihrerseits (Wahl-O-Mat):

Auf der Seite „Wahl-O-Mat Hessen 2023“ schreiben Sie im ersten Satz:
„Alle 21 Parteien und Wählergruppen, die zur Wahl antreten, haben die Wahl-O-Mat-Thesen beantwortet.“ [Quelle: https://www.wahl-o-mat.de/hessen2023/app/main_app.html]
Diese Aussage ist definitiv falsch. Die Wählergruppe „Bürgerliste Weiterdenken“ (WDMR) tritt unter der lfd. Nr. 22 mit ihrem Direkt-Kandidaten Dr. Frank Michler zur Landtagswahl Hessen 2023 an und durfte (bisher) die Wahl-O-Mat-Thesen nicht beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Thiel

25.09.2023
Sehr geehrter Herr Thiel,

vielen Dank für Ihre erneute Mail.

Wie bereits erläutert, sind zur Teilnahme am Wahl-O-Mat zur Landtagswahl in Hessen 2023 grundsätzlich alle Parteien und Wählergruppen eingeladen, die sich um die anteilsmäßige Verteilung der Sitze im hessischen Landtags mit einer Landesliste bewerben, die also um die Zweitstimme in Hessen konkurrieren und vom Landeswahlausschuss mit einer Landesliste zur Wahl des hessischen Landtags zugelassen wurden.

Der Wahl-O-Mat ist daher ein Tool, dass ausschließlich die Positionen der 21 Parteien und Wählergruppen vergleicht, die mit Landesliste um die Zweitstimme in Hessen konkurrieren, wie wir zum Beispiel in den FAQs des Wahl-O-Mat  unter „Welche Parteien sind im Wahl-O-Mat vertreten“ deutlich machen:

Zur Teilnahme am Wahl-O-Mat sind grundsätzlich alle Parteien und Wählervereinigungen, bzw. Wählergruppen eingeladen, die sich um die anteilsmäßige Verteilung der Sitze im Parlament – zur Landtagswahl in Hessen mit einer Liste – bewerben. Über die Teilnahme am Wahl-O-Mat entscheiden die Parteien selbst. (…)“

Dank Ihrer Mail haben wir dieses Grundprinzip des Wahl-O-Mat zudem noch genauer auf der Startseite des Tools in Hessen verdeutlicht.

Alle 21 Parteien und Wählergruppen, die mit einer Landesliste zur Wahl antreten, haben die Wahl-O-Mat-Thesen beantwortet. Jetzt sind Sie an der Reihe: Vergleichen Sie Ihre Standpunkte mit den Antworten der Parteien.Der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Pamela Brandt

In der Vergangenheit schon aufgefallen

Wenn man sich ansieht, in welcher Form die bpb in den vergangenen Jahren sich in ihren Veröffentlichungen z. B. zu den Corona-Maßnahmen eingelassen hat, so wird auch verständlich, woher der Wind weht: An den Fragen, die beispielsweise an Interview-Partner gestellt werden, lässt sich ganz klar die äußerst regierungskonforme Haltung der bpb ablesen [1].
Insgesamt scheint die Bundeszentrale weitgehend bemüht, sich nicht unbedingt selbst zu aktuellen politischen Fragen zu äußern, sondern verlagert die Verantwortung lieber auf externe Medien („Pressespiegel“ [2]). Deren Auswahl allerdings spricht Bände (Beispiele: „Der Brandbeschleuniger: Warum Telegram Corona-Extremisten anzieht“, „BKA richtet Taskforce zu Telegram ein“, „Innenministerin Faeser (SDP): Rechtsextremismus gewinnt bei Corona-Protesten deutlich an Einfluss“, „AKK weist Corona-Impfflicht für die Truppe an“ [Schreibfehler jeweils übernommen]).

Vielleicht hängt die formale „Zurückhaltung“ in der Positionierung damit zusammen, dass die bpb im August 2010 – heute bei der aktuellen Zusammensetzung des Gerichts allerdings nicht mehr vorstellbar – selbst vom Bundesverfassungsgericht schon gerügt und zu Ausgewogenheit und rechtsstaatlicher Distanz ermahnt wurde [3]: Zwar stehe es der Bundeszentrale zu, sich von extremen Meinungen zu distanzieren, zugleich sei sie aber stets zu Rechtsstaatlichkeit, Ausgewogenheit und Distanz verpflichtet und könne sich nicht wie ein Privater auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen. – Dabei geht es hier, das sei auch noch betont, keinesfalls um „extreme“ Meinungen.

Wer steckt hinter dem Wahl-O-Mat?

Der Wahl-O-Mat, der 2002 das Licht der Welt erblickte, ist quasi ein Kind der Bundeszentrale für politische Bildung.
Hierbei handelt es sich um eine Bundesbehörde, die aus Steuergeldern finanziert wird. Dafür standen der Bundeszentrale im Haushaltsjahr 2013 noch 37,8 Millionen € zur Verfügung, die seither kontinuierlich gesteigert wurden bis auf 90,9 Mio.€ im vergangenen Jahr. Die Behörde untersteht einem Präsidenten, der von einem zwölfköpfigen Wissenschaftlichen Beirat unterstützt und von einem Kuratorium kontrolliert wird, bestehend aus 22 Bundestagsabgeordneten.
Die gegenwärtige Präsidentschaft liegt seit 2000 bei dem SPD-Politiker und ehemaligen Bundestags-Abgeordneten Thomas Krüger.

Direkter Vorgesetzter der bpb ist das Bundes-Innenministerium

Die Landeszentralen und die Bundeszentrale für politische Bildung arbeiten an der Schnittstelle zwischen Staat, Politik, Bildungsinstitutionen, Wissenschaft und Medien. Ihr Wirkungsspektrum umfasst die außerschulische politische Jugend- und Erwachsenenbildung, wie auch die politische Bildung in der Schule. Sie arbeiten im öffentlichen Auftrag und orientieren sich dabei an den Prinzipien des Pluralismus, der Kontroversität und der Rationalität [Hervorhebungen durch den Autor] [4].

Im Münchner Manifest vom 26. Mai 1997 wurden die Ziele der politischen Bildung konkretisiert, amtlich definiert sind die Aufgaben im Erlass über die Bundeszentrale für politische Bildung vom 24. Januar 2001. Darin heißt es im § 2:
„Die Bundeszentrale hat die Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken [Hervorhebungen durch den Autor].“
§ 6 Abs. 1 des Erlasses über die Bundeszentrale für politische Bildung besagt, dass die politisch ausgewogene Haltung und die politische Wirksamkeit der Arbeit der Bundeszentrale von einem aus 22 Mitgliedern des Deutschen Bundestages bestehenden Kuratorium kontrolliert werden.

Die bpb ist schon seit Jahrzehnten keineswegs unumstritten. Mehr dazu findet man z. B. bei Gudrun Hentges [5].

Tipp

Für unentschlossene, ja selbst für ratlose Wähler bzgl. der Zweitstimme halte ich den diesjährigen Wahl-O-Mat dennoch für eine interessante Anregung, wenn man seine Möglichkeiten denn ausschöpft. Dazu gehört von Seiten des Users auch, sich die Mühe zu machen, die Begründungen und Differenzierungen der einzelnen Antworten durchzulesen. Dies ergibt z.B. bei den Antworten von der Partei „DieBasis“ oder „Die Neue Mitte“ aufschlussreiche Einsichten, die das ein oder andere „Ja“ oder „Nein“ stark relativieren!

Quellen:

[1]: https://www.bpb.de/themen/gesundheit/coronavirus/506249/protest-gegen-die-gesellschaft/

[2]: https://www.bpb.de/themen/gesundheit/coronavirus/306919/die-corona-krise-und-ihre-folgen/

[3]: Beschluss vom 17. August 2010, Herabsetzende Kritik der Bundeszentrale für Politische Bildung an einem wissenschaftlichen Aufsatz zum Thema Antisemitismus verfassungswidrig. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 87/2010 vom 28. September 2010. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/bvg10-087.html

[4]: Peter Massing: Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung. In: https://m.bpb.de/. Bundeszentrale für politische Bildung, 19. März 2015

[5]: Gudrun Hentges: Staat und politische Bildung. Von der »Zentrale für Heimatdienst« zur »Bundeszentrale für politische Bildung«. Mit einem Vorwort von Christoph Butterwegge, Springer VS, Wiesbaden 2013, ISBN 978-3-531-18670-2.

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