In Deutschland und der EU ist eine zunehmende Erosion demokratischer Grundprinzipien zu beobachten:
- Bundestagswahl 2025: die dringend notwendige Neuauszählung der Stimmen wurde vom Bundestag abgelehnt
- In Rumänien wurde das Ergebnis einer Präsidentschaftswahl einfach für ungültig erklärt. Es hatte der aus EU-Sicht falsche Kandidat gewonnen.
- In Bulgarien lehnt die Bevölkerung die Abschaffung ihrer nationalen Währung und die Einführung des EURO ab, ein Referendum wurde jedoch nicht durchgeführt, obwohl ausreichend Unterschriften dafür gesammelt wurden.
- Bei Bürgermeisterwahlen in Deutschland entziehen die Wahlausschüsse Kandidaten faktisch das passive Wahlrecht – obwohl eine solche Macht nur dem Bundesverfassungsgericht zusteht.
Wenn wir die Demonkratie nicht täglich verteidigen, geht sie verloren – erst scheibchenweise, dann irgendwann unaufhaltsam und lawinenartig. Wir müssen dringend umlenken!
Betrug am BSW und am Wähler: Vom vorläufigen Endergebnis zur endgültigen amtlichen Demokratieverachtung
Um es vorweg zu nehmen: Den Betrug am Wähler kann jeder halbwegs denkende Mensch schon daran erkennen, wie krass, wie gründlich nahezu sämtliche Wahlversprechen, insbesondere in extrem wichtigen Fragen (z. B. Stichwort Schuldenbremse), innerhalb weniger Wochen und Tage gebrochen wurden – ein Vorgang, den die meisten schon immer in mehr oder minder milderer Form seit jeher kennen, der diesmal aber in seiner Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig lässt. Und dieser Vorwurf betrifft nicht einmal „nur“ die Parteien der scheinbar (!) legitim gewählten Regierung, sondern auch die eines bedeutenden Teils der „Opposition“.
Inhaltlicher Wählerbetrug einmal ganz beiseite …
Diesen Aspekt wollen wir hier sogar einmal außer Acht lassen – so essentiell er auch ist, nicht zuletzt selbst bei der Beantwortung der Frage, ob wir hier eine Demokratie vorliegen haben, und über den man ganze Bibliotheken schreiben könnte.
Es soll hier hingegen nur um die absolute, rein formale Basis von Demokratie gehen. Um das, was bis vor Kurzem selbst von denen bejaht wurde, die das Abgeben unserer Stimme alle paar Jahre als zentrales Kennzeichen dieser Staatsform gewertet haben. In diesem Zusammenhang schien es unumstritten, dass alles dafür getan werden müsse, dass diese Stimmen korrekt gezählt werden.
So dachte man.
Schon im Vorfeld der Wahlen kam es zu skandalösen Ereignissen. Dazu gehörte die Veröffentlichung höchst fragwürdiger Prognosen noch am Freitag vor der Wahl (Forsa) und – eindeutig illegal – von gefakten Vorhersagen am Vormittag des Wahltages selbst. Es handelte sich jeweils um Zahlen für das BSW, die seinen Einzug ins Parlament praktisch als ausgeschlossen annehmen lassen mussten.
Weiterhin gehörte dazu die lückenhafte und manipulative Zusammensetzung von Talkrunden zur Wahl gerade im ÖRR. Unbedingt zu nennen ist aber auch die schon seit Jahren zu beklagende bewusste inflationäre Ausweitung der Briefwahl mit ihren vermehrten Betrugsmöglichkeiten. Neben zahlreichen anderen „Fouls“ gab es bei der Bundestagswahl (BTW) vom 23.02.2025 insbesondere ein absolut bemerkenswertes Ereignis: das offizielle Endergebnis.
Dabei scheiterte angeblich eine neue Partei, das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), an der 5%-Klausel mit zuletzt zugestandenen 4,981%. Also so knapp, wie nie zuvor eine bundesweite Partei gescheitert ist.
Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen
Nun kann man sagen: Knapp daneben ist auch daneben, und viele Kommentare im Mainstream feixen etwas von „schlechten Verlierern“, wenn sich Widerspruch erhebt. Die Frage ist aber, ob hier die Regeln eingehalten wurden und werden.

Am 18.12.2025, 9 Monate nach der Wahl, erfolgte die Ablehnung des Wahleinspruchs des BSW. Und dies, obwohl sogar der Landeswahlleiter von Hamburg zuvor eingeräumt hatte, dass es im amtlichen Endergebnis nach wie vor unplausible Zahlen gibt.- Zahlen, von denen es ziemlich wahrscheinlich sei, dass sie nicht korrekt sind.
Im Endeffekt hat es keine einzige (!) Neuauszählung gegeben, die gezielt auf Einspruch des BSW stattgefunden hätte. Und dies muss man feststellen, obgleich es davon zahlreiche gab.
Es lohnt sich wirklich, sich die entsprechende Debatte anzusehen und zu bestaunen, mit welch fadenscheinigen Argumenten und gar dreisten Lügen da gearbeitet wurde. Die Ränge waren im Übrigen äußerst dünn besetzt, und freilich fand das Ganze ohne Anwesenheit von Vertretern der betroffenen Partei statt – daher hier ein Link mit Kommentierung des Schauspiels durch Sevim Dagdelen vom BSW.
Warum ist davon auszugehen, dass in Wahrheit das BSW höchtwahrscheinlich über die 5%-Hürde gekommen ist?
Dem BSW fehlen offiziell 9529 Zweitstimmen, das sind 0,019% der als gültig anerkannten Stimmen. Was soll da faul sein?
angeblich ungültige Stimmen
- Ein extremer Unterschied zwischen dem Anteil ungültiger Stimmen in verschiedenen Bundesländern ist als klarer Hinweis darauf zu werten, dass in den einzelnen Bundesländern und teilweise auch Wahlbezirken unterschiedlich gehandhabt wurde, was als ungültig zu bewerten sei. Z. B. betrug der Anteil ungültiger Stimmen in Hessen ca. das Vierfache von dem in Bayern. Im Saarland war der Anteil ungültiger Stimmen dreimal so hoch. Besonders auffällig sind rheinland-pfälzische „Ausreißer“-Bezirke mit einer Ungültigenquote von mehr als drei Prozent. – Das ist fast viermal so hoch wie im Bundesdurchschnitt und sogar 18,8-Mal so hoch wie in Bayern.
Wer die ungültigen Zweitstimmen näher analysiert, schaut somit in Abgründe. Häufig könnte es Stimmzettel betreffen, auf denen Wähler zunächst Bündnis Deutschland angekreuzt, dies durchgestrichen und anschließend BSW markiert hatten.
Diese Stimmen wären gültig gewesen, da der Wählerwille klar erkennbar war. – Viele Wahlvorstände erklärten sie dennoch für ungültig, so die Vorwürfe aus den Unterlagen des BSW. - nachgewiesene Unkenntnis der Regeln bei relativ vielen Wahlhelfern, insbesondere bzgl. der Frage der Gültigkeit von Stimmzetteln mit ausschließlich angekreuzter Zweitstimme – In den meisten Wahlkreisen trat das BSW ohne Direktkandidaten an, in nur 35 von 299 Wahlkreisen wurden Kandidaten aufgestellt.
- durchgestrichene Stimmen für BD und dann offenbar stattdessen angekreuztes BSW als ungültig gewertet (obwohl der Wählerwille klar erkennbar war) – zumindest unterstreichen solche Fälle die Annahme, dass die Namens-Ähnlichkeit in Verbindung (!) mit dem Verstecken des BSW ganz unten, unterhalb einer Falte direkt nach dem BD zu solchen Verwechslungen verleitet haben. – In 15 Bundesländern stand direkt vor dem BSW diese konservative Kleinpartei.

Falsche Zuordnung von Stimmen
- Verwechslungen mit Bündnis Deutschland (BD) nicht nur durch Wähler (wo man natürlich sagen kann: selbst schuld!), sondern eben sogar durch eigentlich geschulte Wahlhelfer
- Übersehen von BSW-Stimmen durch Wahlhelfer aus o. g. Grunde (zu weit unten, unter einer Falzung und direkt unter namensähnlichem BD)
- Übermittlungsfehler bei Namens-Ähnlichkeit der Listen
Bereits bei der Europawahl 2024 hatte sich das gleiche Problem gezeigt: Dort wurden BD und BSW in mehreren Wahlkreisen vertauscht, am Ende musste das offizielle Ergebnis korrigiert werden. Trotzdem änderte man nichts. Man hätte die Parteinamen klarer trennen oder Wahlzettel anders gestalten können. Doch stattdessen ließ man es geschehen — weil das BSW politisch unerwünscht ist?
Konkrete Belege: im Überfluss
- für ein Verzählen sprechen die oft krass unplausiblen Ergebnisse in zahlreichen Wahlbezirken im Verhältnis zu BD und anderen Kleinstparteien:
In 50 zufällig ausgewählten Wahllokalen – ohne besondere Auffälligkeiten – wurden bei Nachzählungen 15 zusätzliche Stimmen für das BSW gefunden. Hochgerechnet auf die 95.109 Stimmbezirke wären das bundesweit mehr als 28.500 Stimmen.
Da jedoch diese 50 nicht repräsentativ sind, verbietet sich eine derartige Schlussfolgerung – sie ist jedoch ein starkes Indiz. Und überall taucht das gleiche Muster auf: BSW-Stimmen fehlen, während Bündnis Deutschland (BD) überraschend hohe Ergebnisse erzielt.
In Aachen stellte sich heraus, dass in einem Wahllokal 48 BSW-Stimmen irrtümlich dem BD zugeordnet wurden — eine „Verwechslung“, die erst auf Druck von Wahlbeobachtern ans Licht kam. In Soest geschah das Gleiche: 13 Stimmen für das BSW wurden als BD-Stimmen gezählt. In Mecklenburg-Vorpommern, Heidelberg und Delmenhorst verschwanden BSW-Stimmen ebenfalls auffällig oft, während das BD aus dem Nichts heraus dreistellige Ergebnisse erzielte.
Der offensichtliche Grund: Die Namen beider Parteien standen direkt untereinander auf den Wahlzetteln. Wahlhelfer, die unter Zeitdruck auszählten, oder Wähler, die sich verguckten, machten Fehler — das war vorhersehbar. Doch warum wurde diese klare Schwachstelle nicht verhindert? - Auch die Analyse des amtlichen Endergebnisses zeigt sich in auffälligen lokalen Wahlergebnissen. In Wedel (Schleswig-Holstein) bekam das BD in einem Wahllokal 31 Stimmen, das BSW keine – in den beiden Nachbarbezirken hingegen hatte das BD je eine Stimme, das BSW aber 31 bzw. 41. Ähnlich fällt das in Hamburg-Stellingen aus: 33 Stimmen für das Bündnis Deutschland, 0 Stimmen für das BSW. In den Nachbarwahlbezirken war das BSW dagegen deutlich stärker. Solche Muster fanden sich in 145 Wahlbezirken, in denen das BD vor dem eigentlich 32,4-mal stärkeren BSW lag. Derartige Anomalien können nur als Vertauschungsfälle und Auszählungsfehler gedeutet werden.
Hoch-verdächtige Intransparenz
- komplett fehlende Transparenz z.B. im Hinblick auf die Frage, welche Fehler bereits bei den wenigen Kontrollen aufgedeckt wurden und dazu führten, dass dem BSW bereits über 4000 Stimmen zusätzlich anerkannt wurden im Vgl. zum vorläufigen Ergebnis – bis heute keine einzige Antwort, nachdem das BSW in Sitzungen der Landeswahlleitungen nachgefragt hatte
Mandatsrelevanz locker anzunehmen
Wenn nur in jedem 10. Wahlbezirk auch nur eine einzige Stimme zusätzlich für das BSW herauskäme, ware es über der 5%-Hürde. Eine juristisch essentielle Mandatsrelevanz ist aber schon aufgrund der oben aufgelisteten Fakten klar gegeben. Und „ganz nebenbei“ hätte in diesem Fall ein anderes Ergebnis nicht „nur“ Bedeutung für einen Mandatsträger, sondern ggf. für eine ganze Fraktion sowie auf die Bildung einer demokratisch legitimierten (!) Regierung.
Der Aufwand wäre im Übrigen sehr überschaubar: Auch am Wahlabend dauern Auszählungen bundesweiter Abstimmungen meist nur Stunden, bis zum endgültigen Ergebnis normalerweise auch nicht wesentlich länger.
Sogar der Vorsitzende des Bündnis Deutschland unterstützt die BSW-Forderung, ebenso die ideologisch und in vielen politischen Fragen mehr oder weniger entgegengesetzt positionierte AFD, die prinzipiell bei einem Einzug des BSW auch Mandate verlieren könnte.
Ist das BSW mit seinem Wahleinspruch gescheitert und hat das Bundesverfassungsgericht seine Forderung nach Neuauszählung als unbegründet dargestellt, wie unsere „Qualitätsmedien“ berichtet haben?
Keinesfalls!
Das Verfassungsgericht hat lediglich die Klage des BSW abgelehnt, dass es bei knappen Ergebnissen ein automatisches Recht auf Neuauszählung geben muss, und auf den Rechtsweg verwiesen, wonach der Bundestag zunächst für die Prüfung des Wahleinspruchs zuständig ist. Die Maßgabe des Gerichts, sich dabei nicht ewig Zeit zu lassen, hat dieser jedoch lange schon geflissentlich ignoriert.
Massive Verschleppung und Einladung zur Verhöhnung der Wähler strukturell vorgegeben
Und das haben Sie in keinem Rechtsstaat, dass derjenige, um dessen eigene Sache es geht – der neu zusammengetretene Bundestag – , in dieser Sache als Richter entscheiden kann.
Hendrik F. stellte am 07.10.25 auf Abgeordnetenwatch die Frage: „Weshalb wurde trotz deutlicher Unregelmäßigkeiten, wie zum Beispiel in der Zeitschrift Focus beschrieben, nach 7 Monaten noch keine Neuauszählung der Wahl 2025 umgesetzt? In NRW klappte das zeitnah.“
Mit dem Verweis auf NRW ist die Bürgermeisterwahl in Mülheim/Ruhr gemeint. Dort hatte es Fehler bei der Zuordnung von Stimmen gegeben und ein sehr knappes Ergebnis (es ging um 0,135%), wenn auch noch nicht einmal annähernd so knapp wie zuletzt bei der BTW. Auf Antrag der knapp unterlegenen SPD beschloss der dortige Wahlausschuss binnen Tagen eine Neuauszählung – mit dem Hauptargument, das Vertrauen in die Demokratie zu wahren.
Wenn einem das Lachen im Halse stecken bleibt
Die Antwort der grünen BT-Abgeordneten Linda Heitmann: „Weshalb wurde trotz deutlicher Unregelmäßigkeiten, wie zum Beispiel in der Zeitschrift Focus beschrieben, nach 7 Monaten noch keine Neuauszählung der Wahl 2025 umgesetzt? In NRW klappte das zeitnah.“
„Die Prüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl ist gesetzlich Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag. Dieser prüft unabhängig und sorgfältig, ob die Wahl korrekt verlief. Unsere grüne Fraktion vertraut auf dieses bewährte Verfahren und bringt sich im Ausschuss ein.
Den wiederholt durch die Partei BSW geäußerten Vorwurf, der Wahlprüfausschuss würde zu langsam arbeiten und Dinge verschleppen, weisen wir entschieden zurück. Der Wahlprüfausschuss hat diese Legislatur bereits einige Einsprüche bearbeitet und die Empfehlungen dem Bundestag zum Beschluss zugeleitet.
Wir arbeiten aktiv daran mit, dass Verfahren zügig, trotzdem aber gründlich geprüft und bearbeitet werden. Letztlich entscheidet das Parlament nach sorgfältiger Prüfung im Wahlprüfungsausschuss über die Neuzählung; wir vertrauen auf diesen transparenten und rechtsstaatlichen Prozess.“
Fast die gleiche Antwort bekommt, automatisiert, wer sich per Mail an den Wahlausschuss wendet.
In diesem Zusammenhang die Begriffe „zügig“ und „gründlich“ zu benutzen, darf man wohl als eine Unverschämtheit bezeichnen: Es dauerte Monate, bis der Bundestag sich bequemte, den Wahlausschuss – alle anderen Ausschüsse wurden im Mai geschaffen – überhaupt einzusetzen. Und dieser ließ sich bis nach der Sommerpause Zeit, sich überhaupt mit den Unregelmäßigkeiten bei der BTW zu beschäftigen.
Es ist weder zügig noch gründlich, eine dringende Frage, für die man ausdrücklich zuständig ist, mehr als ein halbes Jahr lang liegen zu lassen.
Wie Stimmen verschwinden
Stimmen verschwinden nicht zufällig, und Fehler im System, wenn unabsichtlich, passieren nicht nur in eine Richtung. Die Frage, die sich stellt: Wie viele der offiziell fast 76400 Stimmen für Bündnis Deutschland gehören in Wahrheit dem BSW?
Wenn es nur 15 Prozent wären, würde das BSW die Fünf-Prozent-Hürde locker knacken. Doch ohne flächendeckende Neuauszählung bleibt diese Frage unbeantwortet. Die Behörden wiegeln ab, sprechen von „Einzelfällen“ — ein Narrativ, das bequem ist, aber mathematisch unglaubwürdig.
Politische Konsequenzen — Warum das BSW nicht im Bundestag sein soll
Die Spielregeln sind so angelegt, dass Wahlfehler im Zweifel immer das Establishment schützen.
Dass Wagenknecht und ihr Bündnis draußen bleiben, ist politisch äußerst praktisch für das Establishment.
CDU und SPD konnten sich nun auf eine Große Koalition einigen, ohne auf kleinere Parteien angewiesen zu sein.
Hätte das BSW die 5% erreicht, wäre das politische Gleichgewicht verschoben. Plötzlich gäbe es eine wahrhaft linke Opposition, die die Regierung herausfordert — und auch in einigen Punkten mit der AfD gemeinsame Front bilden könnte. Beide treten etwa gegen Waffenlieferungen ein und für eine echte Aufarbeitung der Coronapolitik. Für das politische System wäre das eine ernsthafte Herausforderung.
Die Farce dieser Wahl zeigt, dass es in Deutschland längst nicht mehr um Demokratie geht, sondern um Kontrolle. Und wer zu unbequem ist, fliegt aus dem System — ob durch Wahlzetteltricks oder Wahlrechtsbürokratie. Wer das nicht sieht, will es nicht sehen.

Auslandsdeutsche de facto zu Zigtausenden vom Wahlrecht ausgeschlossen
Als fast noch dreister bzgl. des Organisationsversagens schon im Vorlauf der Wahl ist das anzusehen, was mit der Briefwahl geschah. Über 213.000 Deutsche im Ausland hatten Briefwahl beantragt, eine Rekordzahl. Doch weil die Wahl durch die vorzeitige Auflösung des Bundestages im Februar angesetzt wurde, blieben nur wenige Wochen für Versand und Rücklauf der Stimmbriefe. Das Ergebnis: Zehntausende Wahlberechtigte konnten nicht abstimmen, weil ihre Unterlagen zu spät ankamen. Die generelle Möglichkeit zur Stimmabgabe in einer Botschaft oder einem Konsulat bestand nicht – anders als für viele nicht-deutsche Staatsangehörige.
Nun gibt es zwei Interpretationen. Zum einen, dass man ganz bewusst diese Menschen nicht wählen lassen wollte. Welche Überlegung könnte dahinterstecken?
Leute, die ein Land verlassen, dürften – sicher bei Weitem nicht immer, aber doch tendenziell – eher unzufrieden sein mit der Situation in ihrer Heimat. Das heißt, sie neigen überdurchschnittlich häufig einer entschlossenen Opposition zu.
Die andere Erklärung wäre Schlamperei. Eine Schlamperei in diesem Ausmaß allerdings erscheint kaum vorstellbar. In jedem Fall geht es hier um ein Organisationsversagen der Exekutive, die eine Wahl nicht so organisiert hat, dass sie tatsächlich als demokratische Wahl, also als allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahl durchgeführt werden kann.
Ausschluss von Wahlen: Rumänien macht Schule
Ein realpolitisch (derzeit noch) weit weniger relevantes Ereignis mit gleichwohl demokratietheoretisch mindestens ebenso erbärmlichem Vorgehen staatlicher Institutionen hat sich auf anderer Ebene zugetragen. Die Rede ist vom Ausschluss von oppositionellen Kandidaten von Kommunalwahlen, speziell von AFD-Kandidaten, so bereits mehrfach geschehen in RLP und in NRW (Beispiel: Bürgermeisterwahl in Lage). Wir wollen hier gezielt an den Fall des Oberbürgermeister-Kandidaten Joachim Paul aus Ludwigshafen erinnern, dem die Teilnahme an der OB-Wahl im September 2025 verwehrt wurde. Dies geschah trotz – oder wegen – nicht geringer Aussichten auf einen Sieg: Die AFD war dort bei der BTW 02/25 als stärkste Partei hervorgegangen.
In all diesen Fällen wird damit argumentiert, dass der Betroffene nicht garantieren könne, jederzeit für die FDGO einzutreten (Verfassungstreue). Als Beleg dienen vorgebliche „Erkenntnisse“ des Verfassungsschutzes (VS), einer eindeutig regierungsabhängigen Institution. Hier fühlt man sich zumindest ansatzweise an die schlimme Praxis der Berufsverbote aus den 70er Jahren erinnert – aber auch an Zustände, wie sie mittlerweile im EU-geplagten Rumänien herrschen.
Einen Einblick in die „Qualität“ solcher VS-Erkenntnisse gibt ein Artikel im Cicero.
