EU-Sanktionsregime untergräbt den Rechtsstaat

Die EU-Sanktionen zerstören jetzt auch noch den Rechtsstaat

Wir sprechen hier nicht einmal über Demokratie – es geht lediglich um den Rechtsstaat. Und wer von einem Rechtsstaat spricht, setzt Folgendes als absolutes Minimum voraus: Keine Strafe ohne Gesetz! Das aktuelle EU-Sanktionsregime zerstört selbst diese Basis, die uns ehemals von einem System der Tyrannei trennte.

Magna Carta und Habeas Corpus. – War da was?

Mit der Magna Carta von 1215 wurden dem damaligen König von England Versprechen abgerungen, als deren modernes Äquivalent Rechtsstaatlichkeitsgarantien angesehen werden können, wie sie z.B. in unserem Grundgesetz veankert sind. Klausel 39 (später 29) der Magna Carta lautet beispielsweise:
Nullus liber homo decetero capiatur vel imprisonetur aut disseisiatur de aliquo libero tenemento suo vel libertatibus vel liberis consuetudinibus suis, aut utlagetur, aut exuletur aut aliquo alio modo destruatur, nec super eum ibimus, nec super eum mittemus, nisi per legale judicium parium suorum, vel per legem.

Kein freier Mann soll verhaftet, gefangen gesetzt, seiner Güter beraubt, geächtet, verbannt oder sonst angegriffen werden; noch werden wir ihm anders etwas zufügen, oder ihn ins Gefängnis werfen lassen, als durch das gesetzliche Urteil von Seinesgleichen oder durch das Landesgesetz (Übersetzung zitiert nach https://de.wikipedia.org/wiki/Magna_Carta).
Der Habeas Corpus Act von 1769 konkretisierte diese Versprechen in Bezug auf Rechtsgarantien bei Freiheitsentziehungen.

Basis für Grundgesetz und sämtliche relevante Grund- und Menschenrechtskataloge

Der Magna Carta und dem Habeas Corpus Act entsprechende Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit haben insbesondere in Form der Artikel 101 ff. Eingang in unser Grundgesetz gefunden. Dort wird u.a. das Prinzip des gesetzlichen Richters, der Anspruch auf rechtliches Gehör und die Vorschrift, dass eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit vor deren Begehen gesetzlich bestimmt war (nulla poena sine lege), kodifiziert.

Vergleichbare, für Deutschland verbindliche Rechte sind durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (verbindlich durch Lissabon-Vertrag), durch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (ECHR) und durch Artikel 9 und 14 des UN-Menschenrechtspakts (ICCPR, 1966, ratifiziert von Deutschland) zusätzlich verankert.

Einige Fragen, die einem in den Sinn kommen könnten

Wer ist Jacques Baud?

Warum schweigt die Tagesschau? Ist der ÖRR etwa nicht unabhängig, gar Propaganda-Funk?

Falsche Meinung –> Konten eingefroren?

Debanking auch außerhalb von EU-Sanktionen: nur Einzelfälle?

Strafe ohne Vergehen, ja sogar ohne Anklage, Anhörung, Verfahren?

Ist das die vielzitierte UnsereDemokratie™ ?

Ein weiterer Fall von Dutzenden zeigt, wie weit die EU von den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit bereits abgedriftet ist: die Sanktionen gegen den Journalisten Hüseyin Doğru.

Wie steht denn die Bundesregierung zum Vorgehen gegen kritische Journalisten?

Ist folglich nach dem Einschüchterungsstaat („Bestrafe einen, erziehe Hunderte!“) die völlige Tyrannei zu erwarten, der Krieg gegen die eigene Bevölkerung unter dem Label „Spannungsfall„?

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