Corona-Neusprech

Corona-Neusprech ist „etablierter Standard“

Wie im Roman 1984 versuchen auch in der aktuellen Zeit Politiker und Qualitätsjournalisten die Öffentlichkeit mit manipulativer Sprache zu täuschen. Eine dieser Täuschungen ist, die Zahl der positiven PCR-Tests als „Anzahl der Neuinfektionen“ zu bezeichnen. Für die Kreistagssitzung am 24.09.2021 haben wir dazu eine Anfrage eingebracht. Die Anfrage und die Antwort der Landrätin Fründt dokumentieren wir hier.

Anfrage zur sachlich falschen Wortwahl „Infizierte“ und „Neuinfektionen“

TOP 1.22: Anfrage Nr. 22 der Abgeordneten Annette Wassermann, WDMR, vom 16.09.2021, eingegangen am 16.09.2021

„Warum spricht der Kreis u.a. in seinen regelmäßigen Aussendungen von „Infizierten“ und „Neuin-fektionen“, wo doch die Schnell- und PCR-Tests schon auf Bruchteile des Krankheitserregers reagieren und daher häufig nur Teilchen des SARS-CoV-2-Virus nachweisen, die nicht infektiös sei müssen, und andererseits nur die Zahl positiver Tests, nicht jedoch die tatsächliche Anzahl von Infektionen bekannt ist?

Hintergrund
Laut der ausdrücklichen Stellungnahme des Entwicklers der PCR-Technik, Kary Mullis, welcher hier-für 1993 den Nobelpreis erhielt, kann ein PCR-Test alleine niemals eine Infektion nachweisen. Dies gilt um so mehr, als bei zu hoch angesetztem Replikations-Grenzwert, dem sog. CT-Wert, jede Probe irgendwann positiv wird. In diesem Zusammenhang ist es völlig unverständlich, dass der SARS-CoV-2-PCR-Test selbst nach mehr als anderthalbjähriger Kritik bis heute nicht standardisiert und noch immer nicht einmal die Übermittlung des so wichtigen CT-Wertes durch die Labore ver-pflichtend gemacht wurde.
Des weiteren ist es irreführend, die Zahl positiver Tests als „Zahl der Neuinfektionen“ zu bezeichnen. Es ist unbestritten, dass es bezüglich der Verbreitung von SARS-CoV-2 eine Dunkelziffer gibt. Das Verhältnis der Zahl positiver Tests zu dieser Dunkelziffer ändert sich regelmäßig mit jeder Änderung von Test-Häufigkeit, Test-Strategie und Regelungen zu Test-Pflichten.

Anlage 1: Mitteilung Landratsamt mit Stand vom 12.09., Zitat: „insgesamt 11 127 Corona-Infektionen seit März 2020“

Anlage 2: „(*Inzidenz) Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage. Seit dem 23.04.2021 veröffentlichen wir hier die Inzidenz-Werte des RKI, welche nach Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes ausschlaggebend für die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben sind. Dadurch kann es zu Abweichungen gegenüber den regional ermittelten Zahlen kom-men.“
https://www.marburg-biedenkopf.de/soziales_und_gesundheit/hygiene/Coronavirus-Informatio-nen.php

Niederschrift der Sitzung vom 24.09.2021

Antwort der Landrätin: entspricht dem etablierten Standard

Antwort der Landrätin, Kirsten Fründt:
„Die vom Kreis in seinen regelmäßigen Aussendungen vorgenommene Unterscheidung zwischen „Infizierten“ – Anzahl aller zum gegebenen Zeitpunkt aufgrund nachgewiesener Infektion in Absonderung befindlicher Personen – und „Neuinfektionen“ – Anzahl der zu einem gegebenen Zeitpunkt erstmals nachgewiesenen Infektionen – entspricht dem etablierten Standard bei der Betrachtung eines Infektionsgeschehens.

Davon abgesehen sieht das übliche Vorgehen des Gesundheitsamtes unabhängig von SARS-CoV-2 vor, Laborbefunde kritisch zu hinterfragen, sollten Anhaltspunkte für eine zweifelhafte Plausibilität 19 des Befundes gegeben sein. Diese Konstellationen würden im Zweifelsfall hinsichtlich der Möglichkeit des Vorliegens eines falsch positiven Befundes weitergehend überprüft. Analoges gilt selbstverständlich auch für den umgekehrten Fall und damit dem Ausschluss eines falsch negativen Befundes. In diesem komplexen Bewertungs-Prozess werden selbstverständlich alle verfügbaren Angaben in ihren jeweiligen Grenzen einbezogen (z.B. klinische Aspekte, weitergehende Laborbefunde).“

Niederschrift der Sitzung vom 24.09.2021

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert