Anträge für 1.4.: MWGFD-Ausstiegskonzept und Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Update: 01.04.2022

MWGFD-Corona-Ausstiegskonzept

Für die Kreistagssitzung am 01.04.2022 haben wir zwei Anträge eingebracht. Im ersten Antrag geht es um das „Corona-Ausstiegskonzept“ des Vereins „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.“ (MWGFD). Wir wollen, dass der Kreisausschuss und das Gesundheitsamt sich mit dem Konzept befasst, die darin zusammengetragenen Fakten, Daten und Argumente bewertet und Schlussfolgerungen für den Landkreis Marburg-Biedenkopf zieht.

Antrag: „Prüfung des MWGFD-Corona-Ausstiegskonzepts“

Einrichtungsbezogene Impfpflicht – keine Betretungsverbote!

Im zweiten Antrag geht es um die Einrichtungsbezogene Impfpflicht, die im Dezember 2021 vom Bundestag beschlossen wurde und ab 16.03.2022 in Kraft treten soll. Hier fordern wir, dass das Gesundheitsamt keinerlei Betretungsverbote ausspricht. Diese würden die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung tatsächlich gefährden – Corona hatte das nicht geschafft. Außerdem stellen sie für einen Teil der Bevölkerung eine implizite Impfpflicht dar, da es für viele Menschen kaum möglich ist, den jahrelang ausgeübten Job mal eben aufzugeben.

Antrag: „Medizinische Versorgung erhalten – keine Betretungsverbote“

Update 01.04.2022

Aufgrund rechtlicher Bedenken, dass der ursprüngliche Antrag durch das strikte Verbot von Betregungsverboten unzulässig wäre, habe ich einen Änderungsantrag dazu eingereicht, der stattdessen fordert, dass bei der Einzelfallprüfung von Betretungsverboten folgende Kriterien sorgfältig geprüft werden:

  • die Tiefe des Grundrechtseingriffs durch ein de-facto Berufsverbot im Falle einer Nicht-Impfung,
  • die Gefahr, dass sich Menschen aus ökonomischer Not allein zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes gegen ihren Willen ein Medikament verabreichen lassen,
  • die Verringerung der medizinischen Versorgung bei ohnehin bestehendem Personalmangel in Krankenhäusern, Physiotherapie, Psychotherapie und anderen Einrichtungen,
  • die geringe Wirksamkeit der aktuell bedingt zugelassenen und gegen die Wuhan-Wildtypvariante entwickelten Impfstoffe bei der Verhinderung von Übertragungen der aktuell kursierenden Virusvarianten (Omikron).
  • die Nebenwirkungsrisiken der Impfstoffe, sowie
  • die im Vergleich zur Grippesaison 2018 geringe Gesundheitsgefahr, die von den aktuell kursierenden Virusvarianten (Omikron) ausgeht.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert