Erfassung des Impfstatus von Patienten und Verstorbenen

Anfrage zur Kreistagssitzung am 01.04.2022

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Hintergrund:

Wir befinden uns seit weit über einem Jahr in einem medizinischen Menschen-Experiment nie dagewesenen Ausmaßes: Auch im Landkreis Marburg werden seit dem 27.12.2020 so genannte „Impfungen“ auf gentechnologischer Grundlage mit mehreren völlig unzureichend geprüften und nur bedingt zugelassenen Präparaten durchgeführt. Diese wurden auch durch offizielle Stellen im Bereich unseres Landkreises massiv beworben. Eine solche bedingte Zulassung beinhaltet naturgemäß zumindest die Pflicht zu einer besonders intensiven und umfassenden Beobachtung sowie Erfassung von möglichen Nebenwirkungen. Diesbezüglich ist im Übrigen auch das Surveillance-System des RKI auf eine äußerst gewissenhafte Zuarbeit der lokalen Verantwortlichen angewiesen. Als absolutes Minimum in dieser Beziehung sollten bestmögliche Anstrengungen erachtet werden, wenigstens Todesfälle und lebensbedrohliche Zustände im Zusammenhang mit den experimentellen Impfungen abzuklären. Dabei sind in Bezug auf Todesfälle zumindest im engeren zeitlichen Zusammenhang oder bei jüngeren bzw. weitgehend gesunden Menschen gezielte Obduktionen unbedingt erforderlich – egal, wie sich das RKI hierzu gegebenenfalls äußern sollte.

Wir sehen den Landkreis hier ganz klar in der Verantwortung, seine Befugnisse im Sinne der Bevölkerung zu nutzen, auch und gerade in Bezug auf eine angemessene Aufgabenwahrnehmung des Gesundheitsamtes.

Diese Notwendigkeit erscheint umso dringender, als selbst in neuester Zeit Aussagen regierungs-offizieller Experten erkennen lassen, dass zumindest hinsichtlich der bundesweiten Zahlen ein großes Ausmaß an Unkenntnis über die Verteilung von doppelt Geimpften, Kreuzgeimpften, sonstigen „Ungeimpften“, Geboosterten und tatsächlich Ungeimpften herrscht. Nicht einmal bei PCR-Test-Positiven scheint das Verhältnis von offiziell vollständig Geimpften zu offiziell Ungeimpften z.B. im stationären Bereich hinreichend bekannt zu sein [1], da bei einem wesentlichen Teil der Patienten sogar auf Intensivstationen hierüber keine Daten vorliegen bzw. erhoben werden.

Wir haben am 12.05.2021 eine kleine Anfrage zum genannten Thema für die Kreistagssitzung vom 21.05.2021 gestellt (Anfrage Nr. 11 von Frau Wassermann):

Frage:
Wie viele Menschen in welchem Alter sind im Zeitraum von 6 Wochen nach der ersten oder der zweiten Impfung gegen SARS-CoV-2 verstorben, und wie viele davon wurden mit welcher Todesursache obduziert?

Antwort:
Diesbezüglich ist dem Gesundheitsamt kein Fall bekannt.

Niederschrift der Sitzung vom 21.05.2022

Die erhaltene Antwort erscheint mehr als unbefriedigend und wirft eine ganze Reihe weiterer Fragen auf. Die zunächst naheliegendste ist: Wie kann es sein, dass offenbar kein einziger Todesfall von mindestens einmalig gegen SARS-CoV-2 Geimpften in einem Zeitraum von 6 Wochen nach einer Impfung aufgetreten ist? Rein statistisch müssten unter Zugrundelegung allgemein zugänglicher Daten wie Einwohnerzahl und Sterberate sowie der Daten des digitalen Impfquoten-Monitoring (DIM) des RKI allein in dem vergangenen Jahr bis zum 11.05.2021 im Landkreis Marburg-Biedenkopf – selbst ohne Berücksichtigung der Impf-Prioritäten in jener Zeit und somit selbst ohne Berücksichtigung der Altersstruktur der Geimpften – Menschen in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung zu Dutzenden, wenn nicht gar in dreistelliger Höhe, verstorben sein (unabhängig von der Todesursache).

Angesichts Ihrer wenig glaubwürdigen Antwort auf die damalige Anfrage von Frau Wassermann drängt sich natürlich die Frage förmlich auf, ob bei Verstorbenen überhaupt systematisch nach einer vorausgegangenen SARS-CoV-2-Impfung geforscht wird.

Quellen:
[1] https://reitschuster.de/post/rki-berechnet-wirksamkeit-der-impfstoffe-trotz-grosser-datenluecken/

Frage:

Wurde das Gesundheitsamt Marburg inzwischen angewiesen, für eine systematische Dokumentation des differenzierten SARS-CoV-2-Impfstatus in Bezug auf stationäre Patienten (Normalstation wie auch intensivmedizinische Betreuung) und insbesondere auf Verstorbene im stationären wie auch im ambulanten Bereich zu sorgen? – Wenn ja, seit wann? Falls nein, warum nicht?

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