Ebsdorfergrund und Marburg verzichten auf Vorabprüfung von Wahlplakaten
Bürgerliste Weiterdenken dankt Hanno Kern und der Marburger Stadtverwaltung für professionelle Klärung
Als Voraussetzung für die Genehmigung zum Aufhängen von Wahlplakaten in der Gemeinde Ebsdorfergrund hatte diese die Parteien und Wählergruppen dazu aufgefordert, Abzüge der Plakatmotive an die Gemeindeverwaltung zu senden. Sie berief sich dabei auf eine im Juni 2023 von der Gemeindeversammlung beschlossene Regelung ihrer Gemeindesatzung.
Auch die Universitätsstadt Marburg forderte die Vorlage der Plakatmotive als Voraussetzung für die kostenlose Nutzung der von der Stadt angemieteten Plakatierungsflächen.
Einige Parteien und Wählergruppen hatten auch bereits ihre Plakatmotive zur Prüfung eingereicht.
Grundgesetz verbietet staatliche Vorzensur
Die Bürgerliste Weiterdenken, die sich u.a. für die Erhaltung von Meinungsfreiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzt, sah darin jedoch einen offenkundigen Verstoß gegen das in Artikel 5 des Grundgesetzes formulierte Zensurverbot. Dieses verbietet es staatlichen Stellen, Meinungsäußerungen vor ihrer Veröffentlichung präventiv zu prüfen.
Nach dem Hinweis der Weiterdenker auf die verfassungsrechtliche Unzulässigkeit einer Vorabprüfung haben Bürgermeister Hanno Kern (parteilos) und der Gemeindevorstand den Sachverhalt beraten und die Rechtslage erneut geprüft. Von nun an verzichten sie auf die Vorlage der Motive.
Professionelle Klärung im Ebsdorfergrund
Dr. Frank Michler, Kandidat der Bürgerliste Weiterdenken für den Kreistag und die Stadtverordnetenversammlung Marburg, dankte dem Bürgermeister und der Gemeindeverwaltung Ebsdorfergrund für die schnelle und professionelle Klärung:
„Beim Engagement für verständliche und unterstützenswerte Ziele kann man auch mal über das Ziel hinausschießen und unerwünschte Nebenfolgen bewirken. Wichtig ist, dass Verwaltungen kritik- und korrekturfähig bleiben, wie es hier der Fall war. Durch konstruktive und freundliche Kommunikation aller Beteiligten konnte hier ein rechtliches Problem schnell geklärt und unnötiger längerer Streit vermieden werden.“
Die Gemeinde wird ihre Satzungsregelung vermutlich bei nächster Gelegenheit überarbeiten, um sie in Einklang mit den Rechtsgrundlagen – insbesondere dem Zensurverbot in Artikel 5 Grundgesetz – zu bringen.
EU-Bürokratiemonster: Missverständnisse in der Marburger Stadtverwaltung
Im Magistrat der Universitätsstadt Marburg zeigte sich ein ähnlich gelagertes Problem. Auch hier verlangte die Stadt von den kandidierenden Parteien und Wählergruppen die Zusendung von Plakatmotiven sowie eine rechtliche Erklärung nach einer neuen EU-Verordnung. In einem Schreiben vom 21.01.2026 hieß es:
„Die Plakatierung ist erst nach Vorlage der genannten Unterlagen möglich.“
Die Stadt sah sich aufgrund der „Verordnung (EU) 2024/900“ verpflichtet, eine „Erklärung nach Artikel 7 der TTPA-Verordnung“ sowie die Plakatmotive einzuholen und an den Dienstleister weiterzuleiten, bei dem sie 10 Großflächen für die Wahlplakatierung angemietet hat. Die Pflichten nach Artikel 7 dieses EU-Bürokratiemonsters richten sich jedoch ausdrücklich an Werbedienstleister. Kommunen, die für den Wahlkampf kostenlos und unter Wahrung der Chancengleichheit Plakatierungsflächen bereitstellen, erbringen aber keine Werbedienstleistung, sondern erfüllen eine hoheitliche Aufgabe.
Stadtverwaltung Marburg korrigiert sich nach Hinweisen der Weiterdenker
Auch hier reagierte die Bürgerliste Weiterdenken sofort. Mit einem Schreiben vom 24.01.2026 machte Michler die Stadt auf die rechtlichen Probleme aufmerksam, die durch eine solche verfassungswidrige Vorzensur entstanden wären. Die Stadt reagierte professionell mit einer sorgfältigen Prüfung. Am 28.01.2026 korrigierte die Stadt ihre ursprüngliche Mitteilung und erklärte:
„Darüber hinaus möchten wir Ihnen mitteilen, dass es nach unserer Prüfung der EU-Verordnung und anschließender Rücksprache mit DSM – anders als zunächst kommuniziert- nicht notwendig ist, eine Erklärung nach Art. 7 der Verordnung 2024/900 abzugeben. Die bereits eingereichten Erklärungen werden wir hier vernichten.
Ferner bitten wir, von der Übersendung der Motive abzusehen.“
TTPA – ein weiterer EU-Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit
Michler lobte die Marburger Stadtverwaltung für ihre schnelle Korrektur:
„Durch die umgehende Klarstellung und den Verzicht auf eine Vorzensur der Wahlplakate noch vor Beginn der Plakatierungsphase konnten weitergehende rechtliche Probleme für die Integrität der Kommunalwahl vermieden werden.“
Er kritisiert jedoch die EU-Verordnung, welche für das Verwaltungschaos mitten im Wahlkampf verantwortlich ist:
„Wenn selbst eine große und erfahrene Stadtverwaltung diese EU-Verordnung missversteht, dann gibt es da offenkundig ein massives Problem.“
Die bürokratischen Nachweispflichten aus der neuen EU-Verordnung über „Transparenz und das Targeting politischer Werbung“ (TTPA) sind so massiv, dass die großen Plattform-Anbieter wie Facebook, YouTube und X bereits beschlossen haben, keinerlei bezahlte politische Werbung in der EU mehr anzubieten. Meinungsfreiheits-Anwalt Joachim Steinhöfel hat dies im Interview mit Maximilian Tichy scharf kritisiert.

EU-Regeln und Sanktionen zertrümmern die Grundlagen des Rechtsstaates
Dieser Vorgang zeigt, dass es auch im Kommunalwahlkampf notwendig und wichtig ist, die Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch Übergriffigkeiten der EU anzuprangern. Die Bürgerliste Weiterdenken hat daher eines ihrer Plakatmotive (die jedoch weder im Ebsdorfergrund noch bei der Stadt zur Vorabprüfung eingereicht werden), den Folgen der EU-Sanktionen für den Rechtsstaat gewidmet.
Wir zeigen unsere Plakate gerne – an Plakatwänden und Laternenmasten im ganzen Landkreis sowie auf unserer Homepage, nicht aber zur verfassungsrechtlich unzulässigen Vorabprüfung bei einer Behörde!

