Im September wurden neue „Indikatoren“ festgelegt, die zusätzlich zur „Inzidenz“ zur Rechtfertigung von Grundrechtseinschränkungen herangezogen werden können. Darunter die „Hospitalisierungs-Inzidenz“. Im vergleich zu der wissenschaftlich unsinnigen „7-Tage-Inzidenz“ ist die tatsächliche Auslastung von Krankenhäusern sicherlich ein realistischeres Kriterium für einenen drohenden Zusammenbruch des Gesundheitswesens – den es seit Beginn der „Pandemie“ bisher nie gab. Es steht allerdings zu befürchten, dass auch diese Statistik auf manipulative Weise erhoben und kommuniziert wird, um unverhältnismäßigen Maßnahmen den Anschein der Notwendigkeit zu geben. Daher haben wir nachgefragt, wie der Landkreis eine Manipulation der Statistik verhindern möchte. Nach Aussage von Frau Fründt werden die tatsächlichen Ursachen der Krankenhaus-Einlieferungen korrekt erfasst, so dass Beinbrüche mit positivem PCR-Test angeblich nicht in den Corona-Hospitalisierungswert eingehen.
TOP 1.23: Anfrage Nr. 23 der Abgeordneten Annette Wassermann, WDMR, vom 16.09.2021,
Niederschrift der Sitzung vom 24.09.2021
eingegangen am 16.09.2021
„Wie stellt der Landkreis sicher, dass in den neuen „Hospitalisierungswert“ (§27a CoSchuV) nur
Personen eingehen, die tatsächlich wegen einer COVID-19-Erkrankung ins Krankenhaus eingeliefert werden, und nicht Personen mitgezählt werden, die wegen anderer Erkrankungen oder auch aufgrund unspezifischer respiratorischer Symptome, aber mit positivem SARS-CoV-2-Test ins Krankenhaus kommen?
Hintergrund:
In der bisherigen Erfassung von „Corona-Zahlen“ wird meist „an“ und „mit“ SARS-CoV-2 vermischt, so dass die Aussagekraft der erhobenen Daten von höchst zweifelhaftem Wert ist und auch von namhaften Wissenschaftlern in Frage gestellt wird (siehe z.B. Stellungnahmen von Prof. Schrappe). Auch mit positivem SARS-CoV-2 Nachweis können respiratorische Symptome durch andere Erreger ursächlich ausgelöst werden. Die zur Unterscheidung notwendige Diffferentialdiagnose kann z.B. durch Multiplex-Tests auf mehrere mögliche Erreger unterstützt werden.“
Antwort der Landrätin, Kirsten Fründt:
„Im Rahmen der Ermittlung wird in jedem Einzelfall bewertet, ob eine Corona-Infektion ursächlich ist für die stationäre Behandlung oder nicht. Nachweise von Patient*innen, die aus anderen Gründen und ohne COVID-Symptomatik hospitalisiert sind, werden über die Melde-Software mit dem Status „hospitalisiert aufgrund einer anderen Ursache als der gemeldeten Erkrankung“ an die Landesbehörde weitergemeldet.“