Ungeimpfte Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen haben in den letzten Wochen Schreiben vom Gesundheitsamt bekommen. In diesen wurden sie aufgefordert, Nachweise über eine mRNA-Injektion, einen kürzlich zurückliegenden positiven Test auf SARS-CoV-2 oder eine Kontraindikation bezüglich mRNA-Injektionen nachzuweisen. In diesen Schreiben hat das Gesundheitsamt den Betroffenen gedroht, bei Nichtvorlage eines solchen Nachweises Zwangsgelder zu verhängen oder Bußgeldverfahren gegen sie einzuleiten.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat nun festgestellt, dass dies rechtswidrig ist. Der Leitsatz des Beschlusses vom 11.05.2022 dazu lautet:
„Die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG kann nicht mithilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden.“
Beschluss des VG Hannover vom 11.05.2022, Aktenzeichen 15 B 1609/22
Dr. Frank Michler, Kreistagsabgeordneter der Bürgerliste Weiterdenken, hat das Gesundheitsamt daher aufgefordert, die Betroffenen erneut anzuschreiben und die Drohungen zurückzunehmen [2]. Es sei nicht hinnehmbar, dass das Gesundheitsamt Menschen unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu nötigt, sich gegen ihren Willen einer medizinischen Behandlung zu unterziehen. „Daher wäre es auch angebracht, dass das Gesundheitsamt sich bei den Betroffenen für seinen schweren Fehler entschuldigt“, meint Dr. Michler.
Für die Kreistags-Sitzung am 20.05.2022 hat Dr. Michler einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, in welchem das Gesundheitsamt angewiesen wird, die Betroffenen darüber zu informieren, dass entgegen der ursprünglichen Drohbriefe keine Zwangsgelder verhängt oder Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Die Mehrheit des Kreistages hat allerdings dagegen gestimmt, sich mit dem Antrag aufgrund der Dringlichkeit in der Sitzung zu befassen.
Nötigung durch das Gesundheitsamt?
Dr. Michler hatte die Dringlichkeit unter anderem damit begründet, dass für die Betroffenen jeder Tag zählt. Solange die Drohung von Zwangsgeldern im Raum steht, ist zu Befürchten, dass Betroffene sich einschüchtern lassen und sich gegen ihren Willen aus Sorge um ihre Finanzielle Existenzgrundlage einer medizinischen Behandlung mit experimentellen mRNA-Präparaten unterziehen. Des weiteren sei zu Befürchten, dass Betroffene Strafanzeige gegen die Verantwortlichen im Gesundheitsamt stellen. Hier käme z.B. der Tatbestand der Nötigung in Frage. Das Gesundheitsamt droht mit einem empfindlichen Übel – der Verhängung eines Zwangsgeldes – und will damit erreichen, dass die Betroffenen etwas gegen ihren Willen tun: sich Nukleosid-modifizierte mRNA spritzen lassen. Da die Drohung mit Zwangsgeldern rechtswidrig ist, könnte die Nötigung als verwerflich und damit strafbar eingestuft werden. Dies müsste eigentlich von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt werden. Um das anzustoßen, können Betroffenen Strafanzeige stellen, in welchem sie den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis geben.
Wie können Betroffene auf die Drohbriefe reagieren?
Fraglich ist bereits, ob die gentherapeutischen mRNA-Wirkstoffe überhaupt als „Impfstoffe“ im Sinne des Arzneimittelgesetzes angesehen werden können. Wenn man dies verneint, so können Betroffene allein mit Verweis darauf dem Gesundheitsamt erklären, dass eine Kontraindikation nach § 20 a Infektionsschutzgesetz vorliegt. Ein Beispiel [4] für einen entsprechenden Text-Entwurf haben die „Anwälte für Aufklärung“ (AfA) veröffentlicht.
Quellen:
[1] VG Hannover 15. Kammer, Beschluss vom 11.05.2022, 15 B 1609/22
http://www.dbovg.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE220005934&psml=bsndprod.psml&max=true
[2] Schreiben von Dr. Michler an das Gesundheitsamt, Frau Dr. Med. Wollenberg
https://buergerliste-weiterdenken.de/wp-content/uploads/2022/05/schreiben_g_amt_richtigstellung_keine_zwangsgelder_2022-05-17_nopi.pdf
[3] Antrag des Abgeordneten Dr. Michler betreffend Richtigstellung fehlerhafter Schreiben des Gesundheitsamtes gegenüber Betroffenen
https://marburg-biedenkopf.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZU9DNIVO0sIEz-TrnZ0Yzq-iM6tETHOzjcEZm5Zo924/Antrag_Fraktion_145-2022_KT.pdf
[4] Beispiel für Schreiben an Gesundheitsamt
https://weiterdenken-marburg.de/wp-content/uploads/2022/05/erklaerung_kontraindikation_an_gesundheitsamt.pdf