Dr. Michler kritisiert Schnelltest-Zwang

Protest-Kundgebung am 11.03.2021 15:30 am Marktplatz angekündigt
– gegen den Zwang zur Duldung von Körperverletzungen!

Für Sonntag den 14.03.2021 hat die Universitätsstadt Marburg Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl des Oberbürgermeisters sowie Pressevertreter in die Stadthalle (Erwin-Piscator-Haus) für eine Ergebnispräsentation der Kommunalwahlen eingeladen. Als Voraussetzung für die Teilnahme verlangt die Stadt allerdings, dass die Teilnehmer ein negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests vorlegen. „Die Teilnehmer werden also gezwungen, einer Körperverletzung zuzustimmen, wenn sie die Einladung wahrnehmen wollen.“ kritisiert Dr. Frank Michler – OB-Kandidat der Bürgerliste Weiterdenken. „Schnelltests an symptomlosen Menschen sind Unfug. Sie widersprechen auch der ‚Nationalen Teststrategie‘ des Robert-Koch-Instituts. Die Risiken der schmerzhaften Probenentnahme durch tiefes Eindringen in die Nase sind in keiner Weise durch den zweifelhaften Nutzen dieser Tests zu rechtfertigen. Ich fordere Oberbürgermeister Dr. Spies auf, diesen Unsinn sofort zu stoppen!“

Die Probenentnahme für die Schnelltests ist ein medizinischer Eingriff und damit eine Körperverletzung. Der Vorsitzende des Berufsverbands der Deutschen Laborärzte (BDL), Andreas Bobrowski, sagte dazu: „Leider gilt: Beim Nasenabstrich müssen einem die Tränen kommen, im Rachen muss der Würgereiz ausgelöst werden.“ [1] Aber auch schwerwiegendere Schäden sind schon aufgetreten, wie z.B. ein Fall, wo durch den Nasentupfer ein Beutel am Hirn beschädigt worden ist und Hirnflüssigkeit aus der Nase auslief. [2]
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass aufgrund der niedrigen Infektionszahlen und der schlechten Spezifität der Tests drei von vier positiven Tests Falsch-Positiv sind. Da das Ergebnis des dann durchzuführenden PCR-Tests erst bis zu 48 Stunden später vorliegt, riskiert jede zu Testende Person einen Freiheitsentzug von zwei Tagen. Das ist doppelt so lange wie die Polizei eine Person ohne Richter in festhalten darf.

Dr. Michler hatte sowohl an die Verantwortlichen der Stadtverwaltung als auch an das Gesundheitsamt Fragen bezüglich der Risiko-Nutzen-Abwägung dieser medizinischen Eingriffe gestellt [3]. Diese wurden jedoch nicht beantwortet. Stattdessen hatte die Universitätsstadt Marburg sich zunächst für „nicht zuständig“ erklärt – sie würden sich lediglich an Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes halten. Am 10.03.2021 hat die Universitätsstadt Marburg ihre Entscheidung für den Test-Zwang noch einmal bekräftigt. „Diese Entscheidung steht klar im Widerspruch zur Nationalen Teststrategie des Robert-Koch-Institutes. Das RKI spricht sich sogar explizit gegen die Testung von Menschen ohne begründeten Infektionsverdacht aus.“ [4] so Michler.

Für Donnerstag, den 11.03.2021 hat Dr. Michler eine Protestkundgebung am Marktplatz angekündigt. Dort ist die Pressestelle der Universitätsstadt Marburg.

Quellen:
[1] Andreas Bobrowski: https://archive.is/Ql5KA#selection-1611.382-1611.478
[2] „Nasentupfer beschädigt Beutel am Hirn“
https://archive.is/MKDpB#selection-1393.0-1393.37
https://www.aekstmk.or.at/233?articleId=9879
[3] Schriftwechsel mit OP, Universitätsstadt Marburg, Pharmaserv, Gesundheitsamt
https://t.me/zwangstest
[4] „Von der Testung von Personen, die nicht Teil der Nationalen Teststrategie sind, wird ausdrücklich abgeraten, da Testen ohne begründeten Verdacht das Risiko falsch-positiver Ergebnisse erhöht und die vorhandene Testkapazität belastet.“
https://archive.is/qmKoP#selection-2151.417-2151.650

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