Landgericht untersagt falsche Kontaktschuld-Behauptung

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Das Landgericht Frankfurt hat am 14.04.2022 eine einstweilige Verfügung gegen den Herausgeber der Oberhessischen Presse (Hitzeroth Druck + Medien GmbH & Co. KG) erlassen (AZ: 2-03 O 110/22):

Im Wege der einstweiligen Verfügung wird es der Verfügungsbeklagten bei Meidung von Ordnungsgeld bis 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, zu behaupten, und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

„Frank Lerche, Vertreter der Liberalen und Piraten im Kreistag, kritisierte Michlers Anträge, schließlich habe dieser noch nicht einmal Schwierigkeiten damit, auf Veranstaltungen der Bewegung ,Der Dritte Weg‘ zu sprechen“.

wie dies unter https://www.op-marburg.de/Marburg/Fuer-Frieden-und-Solidaritaet-mit-der-Ukraine geschehen […] ist. Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.“

Diese Entscheidung muss ab sofort eingehalten werden. Die Oberhessische Presse kann jedoch noch Rechtsmittel dagegen einlegen.

Falsches Zitat in Bericht über Kreistagssitzung

In dem Rechtsstreit ging es um die Berichterstattung der Oberhessischen Presse zur Kreistagssitzung vom 25.02.2022. In seinem Bericht hatte der OP-Redakteur Götz Schaub eine Äußerung von Frank Lerche (Liberale und Piraten) falsch zitiert und damit einen ungeheuerlichen und falschen Vorwurf unwidersprochen in den Raum gestellt. Obwohl sich Dr. Frank Michler mehrfach [1] – u.a. in einer Pressemitteilung an Götz Schaub vom 20.02.2022 [2] – von Extremismus jeglicher Art abgegrenzt hatte, zitierte Schaub den Kreistagsabgeordneten Frank Lerche mit der falschen Behauptung, Dr. Michler „habe … noch nicht einmal Schwierigkeiten damit, auf Veranstaltungen der Bewegung ,Der Dritte Weg‘ zu sprechen“. Frank Lerche hat dies aber so nie gesagt und Dr. Frank Michler hat nie auf Veranstaltungen von ‚Der Dritte Weg’ gesprochen. „Allein schon aufgrund völlig konträrer politischer Ansichten und Ziele habe ich deren Veranstaltungen nie besucht und werde sie nie besuchen“, sagt Dr. Michler.

OP ignorierte Brief von Dr. Michler

Dr. Michler hatte noch am 27.02.2022 – also einen Tag nach Erscheinen des gedruckten Artikels – die Oberhessische Presse in einem Brief auf ihren Fehler hingewiesen und sie aufgefordert, den Sachverhalt richtigzustellen. Dennoch hatte die Zeitung den Artikel mit der falschen Behauptung am 28.02.2022 auf ihrer Website veröffentlicht. Da die OP nicht auf den Brief reagierte, musste Dr. Michler einen Anwalt hinzuziehen. Er ließ sich durch die u.a. auf Presserecht spezialisierte Kanzlei Steinhöfel vertreten. Diese hat beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Zeitung beantragt, welche das Gericht nun erlassen hat.

Kontaktschuld-Vorwürfe statt Sachdebatte

Die öffentliche Debatte um die Verhältnismäßigkeit der Coronamaßnahmen sowie um eine Impfpflicht litt von Beginn an darunter, dass häufig Kontaktschuld-Vorwürfe erhoben werden, statt auf Sachargumente einzugehen. So ist das Narrativ entstanden, Kritik an der Impfpflicht sei irgendwie „rechts“, weil angeblich auch Nazis auf Protesten mitlaufen würden. Ganz so, als ob es „rechts“ wäre, Brot zu essen, nur weil Nazis zum gleichen Bäcker gehen.

Lerche und OP verbreiten Zerrbild der Montagsspaziergänge

Frank Lerche hatte seinen Kontaktschuld-Vorwurf bewusst nicht so formuliert, wie er in der Zeitung wiedergegeben worden ist. Er hatte ‚lediglich‘ behauptet, Dr. Michler würde auf Demos sprechen, „die vom Dritten Weg aktiv beworben“würden. Lerche meinte damit die Marburger Montagsspaziergänge, was in Schaubs Artikel jedoch nicht erwähnt wurde.

Dr. Michler hatte Lerche unmittelbar in der Kreistagssitzung widersprochen und klargestellt, dass sich Weiterdenken-Marburg von Extremisten abgrenzt und auch explizit von der rechtsextremen Kleinstpartei „Der III. Weg“ distanziert hat.

Mit seinem Kontaktschuld-Vorwurf zeichnet Frank Lerche ein völliges Zerrbild der Montagsspaziergänge. Die Oberhessische Presse ging mit ihren Diffamierungen vor Gericht sogar noch weiter und behauptet (in ihrer Schutzschrift vom 7.3.2022, S. 4), die Marburger Montagsspaziergänge seien „maßgeblich von der Bewegung ‚Der Dritte Weg‘ mitgeprägt“.

OP zitiert anonyme Antifa-Website

In einem Schriftsatz vom 06.04.2022 beruft sich die OP u.a. auf eine anonyme, im Ausland gehostete Website der Marburger Antifa und begründet damit ihre Sicht, dass es eine zulässige „Bewertung“ sei, die Montagsspaziergänge in Marburg als „Veranstaltungen des Dritten Weges“ zu bezeichnen. Die hierzu von der OP zitierte Antifa-Website hatte im Jahr 2021 sogenannte „Feindeslisten“ [3] verbreitet, in denen die Linksextremisten private Wohnanschriften von Kandidaten zur Kommunalwahl veröffentlicht und diese als „Menschenfeinde“ denunziert haben. Eine Strafanzeige gegen die Antifa-Website verlief im Sande, da diese anonym von ausländischen Servern aus betrieben wird, und somit keine Täter ermittelt werden konnten.

Klarstellungen wären wünschenswert

Dr. Frank Michler resümiert: „Was genau Herr Lerche gesagt hat und was nicht, hätte mit einem kurzen Anruf bei Herrn Lerche oder bei mir geklärt werden können. Ich hoffe, dass sich die Redakteure der Oberhessischen Presse künftig auf ihr journalistisches Handwerkszeug und auf den Pressekodex besinnen, weniger Kontaktschuld-Vorwürfe verbreiten und ihr Augenmerk mehr auf die Gegenüberstellung der Sachargumente sowie saubere Recherche der Fakten legen. Für eine Aufarbeitung dieser journalistischen Fehler rege ich an, dass künftig Betroffene angehört werden, bevor Vorwürfe Dritter gegen sie weiterverbreitet werden.“

Quellen:

[1] Distanzierungs-Statements und Abgrenzung von Extremismus:
https://weiterdenken-marburg.de/weiterdenken-marburg-grundkonsens/
https://weiterdenken-marburg.de/2022/02/10/nein-zu-instrumentalisierung-durch-extremisten/
https://weiterdenken-marburg.de/2022/01/26/distanzierung-autokorso-gladenbach/
https://weiterdenken-marburg.de/2021/12/13/keine-gewalt-wir-wollen-keine-radikalisierung/
https://weiterdenken-marburg.de/2021/02/17/autokorso-keine-aktion-von-weiterdenken-marburg/

[2] In einer Pressemitteilung vom 20.02.2022 wurden Götz Schaub und andere Redakteure der OP auf diese Stellungnahme von Weiterdenken-Marburg und „Studenten-stehen-auf Marburg“ aufmerksam gemacht:
https://weiterdenken-marburg.de/2022/02/19/antwort-auf-parteien-stellungnahme-zu-spaziergaengen/

[3] Feindeslisten
https://www.bundestag.de/resource/blob/867640/846f1ba0205ccdd640c5a8357e655771/strafrechtlicher-Schutz_Feindeslisten_-126a-StGB-data.pdf

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