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Pandemievertrag, Erhaltung des Bargeldes und Stopp der Kriegsbeteiligung
Die Marburger „Bürgerliste Weiterdenken“ (WDMR) tritt mit einem eigenen Kreiswahlvorschlag im Wahlkreis Marburg-Biedenkopf II (WK 13) zur Direktwahl um ein Mandat im Landtag an. Dr. Frank Michler wurde als Direktkandidat und Gabriel Schnizler als Ersatzbewerber nominiert (siehe PM vom 07.07.2023).
Drei Themen will die Marburger Wählergruppe in den öffentlichen Diskurs einbringen:
1.) Kritik am WHO-Pandemievertrag und den „IHR“
Im Mai 2024 sollen im Rahmen der Weltgesundheitsversammlung zwei völkerrechtliche Vertragswerke verabschiedet werden. Ein „Pandemievertrag“ soll der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Macht geben, auch gegen den demokratischen Willen der betroffenen lokalen Bevölkerung regionale und internationale Gesundheitsnotstände auszurufen. Die von der WHO „empfohlenen“ Maßnahmen sollen dann aber nicht mehr unverbindlich sondern verpflichtend sein – inklusive ausgeklügelter Durchsetzungsmechanismen für die WHO [1].
„Politische Entscheidungen sollten möglichst dezentral und auf der niedrigstmöglichen Ebene getroffen werden, also möglichst nah an den betroffenen Bürgern. Dies wird im EU-Kontext als das ‚Subsidiaritätsprinzip‘ bezeichnet. Der geplante Machtzuwachs für die WHO bewirkt genau das Gegenteil. Dies lehnen wir ab und wollen daher über den derzeit verhandelten Pandemievertrag sowie die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) aufklären“,
erläutert Direktkandidat Dr. Frank Michler die Botschaft des ersten Plakatmotivs.
2.) Verhandeln statt schießen
Das zweite Plakatmotiv verweist auf einen eklatanten Widerspruch in der öffentlichen Begründung von weitreichenden Maßnahmen für alle Bürger. In den letzten drei Jahren hatte die Politik unsere Freiheitsrechte massiv eingeschränkt. Der Vorwand war: Man müsse jedes einzelne Menschenleben vor der Gefahr eines Atemwegsvirus schützen. Jetzt auf einmal werden beträchtliche Summen für Kriegsgerät ausgegeben, damit Soldaten in deutschen Panzern nachhaltiger töten und verstümmeln und ihr eigenes Leben aufs Spiel setzen, um angeblich unsere Freiheit zu verteidigen.
Direktkandidat Dr. Frank Michler kritisiert den deutschen Kriegskurs scharf:
„Diese Politik ist völlig verfehlt! Das Geld, welches in die Rüstungsindustrie fließt, fehlt an anderer Stelle, und die Eskalation des Krieges macht uns weder sicher noch frei. Die Bundesregierung sollte dem damaligen Wahlkampfslogan der Grünen folgen und die Lieferung von Waffen und Rüstungsgütern in Kriegsgebiete sofort stoppen. Stattdessen müssen Politiker auf sämtlichen Ebenen all ihre Energie und Kreativität dazu nutzen, eine diplomatische Lösung zu finden. Verhandeln statt schießen!“
3.) Erhaltung des Rechts auf Bargeldzahlung
In den letzten Jahren wird die Nutzung des Bargeldes immer weiter zurückgedrängt, und die Zentralbanken arbeiten an elektronischem Pseudo-Bargeld: sogenannte „digitale Zentralbankwährungen“ (Central Bank Digital Currencies, CBDC). Ein grundlegender Unterschied zwischen Bargeld und diesen digitalen Zentralbankwährungen ist, dass „die Zentralbank die absolute Kontrolle“ darüber bekommt, wer das „Geld“ benutzt und was dafür gekauft wird [2]. Die Abschaffung des Bargeldes ist also offenkundig ein Angriff auf unsere Freiheit. Der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier beurteilt Beschränkungen von Bargeldzahlungen sogar als verfassungswidrig. „Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“, sagte Papier gegenüber der FAZ [3]. In Österreich wird diskutiert, das Recht auf Bargeld in der Verfassung zu verankern [4].
Mit einem ähnlichen Plakatmotiv hatte sich die Bürgerliste Weiterdenken bereits im Kommunalwahlkampf 2021 für den Erhalt des Bargeldes eingesetzt. Dr. Frank Michler fordert nun im Rahmen des Landtagswahlkampfes:
„Die Bürgerliste Weiterdenken setzt sich dafür ein, dass das Recht auf Bargeldzahlung in die hessische Landesverfassung aufgenommen wird. Den verfassungsfeindlichen Bestrebungen, die Nutzung von Bargeld immer weiter einzuschränken, treten wir mit aller Kraft entgegen.“
Quellen:
[1] Strafanzeige von Uwe Kranz und Marianne Grimmenstein bezüglich der Verhandlungen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) und dem WHO-Pandemievertrag (CA+)
https://www.mwgfd.org/2023/07/strafanzeige-gegen-die-bundesregierung-wegen-hochverrats-am-deutschen-volk/
[2] Augustin Carstens, Chef der „Bank für Internationalen Zahlungsausgleich“ BIZ; bei Minute 24:20:
„We don’t know who’s using a $100 bill today and we don’t know who’s using a 1,000 peso bill today. The key difference with the CBDC is the central bank will have absolute control on the rules and regulations that will determine the use of that expression of central bank liability, and also we will have the technology to enforce that.”
Auf Deutsch:
„Wir wissen nicht, wer heute einen 100-Dollar-Schein verwendet, und wir wissen nicht, wer heute einen 1.000-Peso-Schein verwendet. Der wesentliche Unterschied bei digitalen Zentralbankwährungen ist, dass die Zentralbank eine absolute Kontrolle über die Regeln und Vorschriften haben wird, die die Verwendung dieser Geldeinheiten bestimmen werden. Und außerdem werden wir über die Technologie verfügen, mit der diese Regeln durchgesetzt werden.“
https://meetings.imf.org/en/2020/Annual/Schedule/2020/10/19/imf-cross-border-payments-a-vision-for-the-future
[3] Hans-Jürgen Papier am 08.02.2016 in der FAZ: „Abschaffung von Bargeld ist verfassungswidrig.“
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/ehemaliger-verfassungsrichter-abschaffung-von-bargeld-ist-verfassungswidrig-14059694.html
[4] Österreichs Kanzler will Recht auf Bargeld in Verfassung verankern
https://www.spiegel.de/ausland/karl-nehammer-oesterreich-will-recht-auf-bargeld-in-der-verfassung-verankern-a-1dc86c3c-384f-48cb-8c6b-d82380d8eae4