Sarg mit Spritze

Kreistags-Anfrage zu Impftoten

Wir befinden uns seit über einem dreiviertel Jahr in einem medizinischen Menschen-Experiment nie dagewesenen Ausmaßes: auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf werden seit dem 27.12.2020 so genannte „Impfungen“ auf gentechnologischer Grundlage mit mehreren völlig unzureichend geprüften und nur bedingt zugelassenen Präparaten durchgeführt. Diese wurden auch durch offizielle Stellen im Bereich unseres Landkreises massiv beworben. Eine solche bedingte Zulassung beinhaltet naturgemäß zumindest die Pflicht zu einer besonders intensiven und umfassenden Beobachtung sowie Erfassung von möglichen Nebenwirkungen. Diesbezüglich ist im Übrigen auch das Surveillance-System des RKI auf eine äußerst gewissenhafte Zuarbeit der lokalen Verantwortlichen angewiesen. Als absolutes Minimum in dieser Beziehung sollten bestmögliche Anstrengungen erachtet werden, wenigstens Todesfälle und lebensbedrohliche Zustände im Zusammenhang mit den experimentellen Impfungen abzuklären. Dabei sind in Bezug auf Todesfälle zumindest im engeren zeitlichen Zusammenhang oder bei jüngeren bzw. weitgehend gesunden Menschen gezielte Obduktionen unbedingt erforderlich – egal wie sich das RKI hierzu gegebenenfalls äußern sollte.

Bedingte Zulassung – besondere Verantwortung zur sauberen Daten-Erhebung

Wir sehen den Landkreis hier ganz klar in der Verantwortung, seine Befugnisse im Sinne der Bevölkerung zu nutzen, auch und gerade in Bezug auf eine angemessene Aufgabenwahrnehmung des Gesundheitsamtes.

Wir haben am 12.05.2021 eine kleine Anfrage zum genannten Thema gestellt (Anfrage Nr. 11 von Frau Wassermann):

„Wieviele Menschen in welchem Alter sind im Zeitraum von 6 Wochen nach der ersten oder der zweiten Impfung gegen SARS-CoV-2 verstorben, und wie viele davon wurden mit welcher festgestellten Todesursache obduziert?“

Antwort der Landrätin, Frau Fründt:
„Diesbezüglich ist dem Gesundheitsamt kein Fall bekannt.“

Anfrage zu Impftoten in Kreistags-Sitzung am 21.05.2021

Die erhaltene Antwort erscheint uns mehr als unbefriedigend und wirft eine Reihe weiterer Fragen auf:

Keine Nachforschung bei Tod nach Impfung?

1.) Wie kann es sein, dass offenbar kein einziger Todesfall von mindestens einmalig gegen SARS-CoV-2 Geimpften in einem Zeitraum von 6 Wochen nach einer Impfung aufgetreten ist? Rein statistisch müssten unter Zugrundelegung allgemein zugänglicher Daten sowie aus den Daten des digitalen Impfquoten-Monitoring (DIM) des RKI allein bis zum 11.05.2021 in diesem Jahr im Landkreis Marburg-Biedenkopf Menschen in mindestens dreistelliger Zahl im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung verstorben sein (unabhängig von der Todesursache).

Wird bei Verstorbenen etwa nicht systematisch nach einer vorausgegangenen SARS-CoV-2 Impfung geforscht?

Wo ist die Statistik zum Tod „an oder mit“ Impfung?

2.) Es ist und war üblich und sogar Vorschrift, bei Verstorbenen – selbst solchen mit eindeutig anderer Todesursache als COVID-19 (z.B. Verkehrs-, Mord- oder Suizid-Opfern) mit einem positiven PCR-Test auf SARS-CoV-2 innerhalb der letzten 28 Tage vor ihrem Ableben von COVID-19-Toten auszugehen. Somit drängt sich die Frage auf: Wird auch eine entsprechende Statistik von „im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Impfung Verstorbenen“ geführt?

Wenn nicht – warum nicht?

Obduktionen

3.) Welche Anstrengungen wurden durch den Kreistag unternommen, die Zahl der Obduktionen von Verstorbenen mit SARS-CoV-2-positivem PCR-Test und der Obduktionen bei Verstorbenen im (zeitlichen) Zusammenhang mit entsprechender Impfung zu erhöhen? Hierzu verweisen wir auch auf die Antwort der Landrätin Frau Fründt auf die kleine Anfrage des (ehemaligen) Kreistagsabgeordneten der Linken, Herrn Christian Bubel, vom 13.05.2021 (Anfrage Nr. 26), wonach in Marburg im gesamten Zeitraum lediglich 12 Verstorbene obduziert wurden.

4.) Welche Altersstruktur haben jeweils folgende Gruppen:

  • mit oder an COVID-19 im genannten Zeitraum (27.12.2020 bis 11.05.2021) Verstorbene,
  • innerhalb von 2 und von 4 Wochen nach einer Corona-Impfung im genannten Zeitraum Verstorbene,
  • diesbezüglich ungeimpfte Verstorbene im genannten Zeitraum?

5.) Werden sämtliche Verstorbenen aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf im Falle einer Obduktion dem Pathologischen Institut in Marburg zugeführt? Ist nach Einschätzung des Kreises bzw. des Gesundheitsamtes bzw. anderer maßgeblicher lokaler Behörden (z.B. Standesamt) dieses Institut personell, räumlich und materiell ausreichend ausgestattet? Inwieweit sind dort die personell-materiellen Voraussetzungen für spezielle histologische Untersuchungen auf impfspezifische Veränderungen gemäß neuesten Erkenntnissen überhaupt gegeben? Inwieweit und in welchem Ausmaß besteht eine systematische Zusammenarbeit mit anderen pathologischen Instituten, z.B. dem in Aachen?

6.) Wie gestaltet sich im Landkreis Marburg-Biedenkopf im Hinblick auf die Anordnung von Obduktionen von Menschen, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Impfung verstorben sind, die Zusammenarbeit mit der zuständigen Staatsanwaltschaft? Gibt es hier Anhaltspunkte für eine ähnliche Blockadehaltung, wie sie in anderen Regionen in teis skandalösem Ausmaß zu beobachten ist? Erwähnt sei hier das empörende Beispiel der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, die jeden Anfangsverdacht bei solchen Todesfällen und damit auch die Einleitung von Obduktionen grundsätzlich ablehnt.

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